| Über
Kreditversicherung
Geschichte
der Kreditversicherung
Definition der Kreditversicherung
Was ist versicherbar?
Wann tritt der Versicherungsfall ein?
Der Rahmenvertrag
Was bedeutet Kreditversicherung für ein Unternehmen?
Übersicht zur Mehrumsatzberechnung bei einem Forderungsausfall
Ausgewählte Arten der Kreditversicherung
Politische Risiken
Voraussetzungen
Kosten
Häufig
gestellte Fragen
Geschichte
der Kreditversicherung
Die Kreditversicherung
hat, wie viele Versicherungssparten, ihren Ursprung in England. Hier wurden
erste Formen der Kreditversicherung im 17. Jahrhundert entwickelt.
Die ersten konkreten
Absicherungsversuche wurden 1849 von einem Bankhaus in Frankreich gestartet.
In Deutschland wurde die Kreditversicherung erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts
von einer Versicherungsgesellschaft aufgenommen.
Die älteste
heute tätige Kreditversicherung in Deutschland ist die 1917 gegründete
Euler Hermes Kreditversicherungs-AG. Nach dem ersten Weltkrieg wurde dann
von mehreren Gesellschaften in Deutschland die Kreditversicherung angeboten.
Die Wiederaufnahme von Kreditversicherungen nach dem zweiten Weltkrieg
erfolgte zunächst im Außenhandelsgeschäft durch Einschaltung
des Bundes der durch das Gesetz vom 26.8.1949 ermächtigt wurde, Ausfuhrgarantien
und -bürgschaften zu übernehmen. Die Verwaltung wurde Euler
Hermes und der Deutschen Revisions- und Treuhand AG übertragen.
Definition
der Kreditversicherung
Zwischen der Lieferung
einer Ware oder der Werk- bzw. Dienstleistung und ihrer Bezahlung liegen je
nach Branche und Land üblicherweise zwischen 0 bis 210 Tage. Durch diese
teilweise langen Zahlungsziele entstehen Lieferantenkredite, die inzwischen
in Deutschland zu den wichtigsten Finanzierungsformen für Unternehmen gehören.
Diese entsprechen dem Volumen der Banken für sämtliche kurzfristigen
Kredite. Doch anders als bei den Bankkrediten, ist diese Kreditform nur schlecht
abgesichert (i.d.R. nur mit dem Eigentumsvorbehalt).
Im Export ist der
Eigentumsvorbehalt oder das Pfandrecht wegen der unterschiedlichen Rechtslage
oft nicht durchsetzbar. Je nach Dauer des Zahlungszieles, Rechtssystems im Ausland
und den länderspezifischen Handelsausprägungen vergrößert
sich das Risiko und wird immer unkalkulierbarer.
Eine Kreditversicherung
schützt den Lieferant vor Verlusten durch Zahlungsausfall sowohl
bei inländischen als auch bei ausländischen Geschäften.
Und das in dreifacher Weise:
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Schaden
verhindern durch Übernahme von Kreditprüfungs- und Überwachungsaufgaben |
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Schaden
reduzieren durch Übernahme des Inkasso und des Mahnverfahrens |
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den
trotzdem entstandenen Schaden ersetzen. |
Was
ist versicherbar?
Ausfälle an
Forderungen aus Warenlieferungen und Werk-, Dienstleistungen, die während
der Laufzeit des Versicherungsvertrages durch Zahlungsunfähigkeit versicherter
Kunden im In- und Ausland entstehen. Dies betrifft i.d.R. die Forderungen, die
nicht bar bezahlt oder durch Akkreditive und andere Sicherheiten abgesichert
werden. Auch Fabrikations- und Forderungsrisiken aus Geschäften mit Maschinen
und Anlagen können versichert werden.
Im Speziellen können
Ausschnittsdeckungen für gewisse Branchen, Produktgruppen, Kundengruppen,
Länder usw. dargestellt werden, solange sich der zu versichernde Forderungsbestand
klar und eindeutig definieren und abgrenzen lässt und eine entsprechende
Risikomischung mit ausreichendem Volumen vorhanden ist. Der sogenannte vorgezogene
Versicherungsfall (Nichtzahlungstatbestand oder protracted default) kann
ebenfalls versichert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde nicht
zahlen kann oder nicht zahlen will.
Wann
tritt der Versicherungsfall ein?
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Bei
Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung mangels Masse. |
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Bei
Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens. |
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Bei
Erzielung eines außergerichtlichen Quoten- oder Liquidationsvergleichs
mit sämtlichen Gläubigern. |
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Die
Zwangsvollstreckung beim Abnehmer durch den versicherten Lieferanten
verlief ohne volle Befriedigung. |
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Bei
Aussichtslosigkeit von Zwangsmaßnahmen zur Erreichung einer
Zahlung aufgrund nachgewiesener ungünstiger Umstände oder
Vereinbarung einer Warenrücknahme wegen Insolvenzgefahr (Ersatz
von Mindererlös bei Verwertung der Ware) . |
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Möglichkeit
des vorgezogenen Schadenfalles protracted default (Nichtzahlungstatbestand). |
Der Rahmenvertrag
Im Rahmenvertrag werden die Bedingungen des Versicherungsschutzes und
der Obliegenheiten geregelt. Er kommt erst zustande, wenn der Versicherer
den vom Interessenten unterschriebenen Antrag annimmt. Er setzt sich zusammen
aus dem Konditionenteil (die eigentliche Police), den sonstigen Vereinbarungen
(Klauseln), den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen
(AVB) und der Vordeklaration (Debitorenanalyse).
Was bedeutet Kreditversicherung für ein Unternehmen?
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Schutz
vor Forderungsausfällen
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Umfassender
Deckungsschutz für alle Kunden im In- und Ausland. Kalkulierbarer
Versicherungsschutz verhindert unkalkulierbare Forderungsverluste. |
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Laufende
Bonitätsprüfung |
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Schnelle
zuverlässige Kreditinformationen, auch über die Kunden im
Ausland, verbessern die Qualität des Kundenstammes. |
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Sicheres
Neugeschäft |
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Fundierte
Neukundenanalysen stellen auch neue Geschäftsverbindungen auf
sichere Beine |
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Schnelle
und günstigere Kreditentscheidungen per Online
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Direktzugriff
auf die komplette Datenbank des Kreditversicherers - Kreditentscheidungen
sowohl für die benannten als auch unbenannten Kunden direkt am
Bildschirm bringen mehr Entscheidungsflexibilität. Geringere
Selbstbeteiligung im Schadenfall und günstigere Prüfungsgebühren
senken die Kosten. Weitere Vorteile sind die permanente Erreichbarkeit,
eine genaue Adressidentifizierung, die papierlose Bearbeitung und
die Zeitersparnis. Die notwendige Software wird i.d.R. kostenlos zur
Verfügung gestellt. |
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Prompte
Entschädigung
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Der
Forderungsausfall wird schnell und unbürokratisch entschädigt.
Ertragseinbrüche und Liquiditätsengpässe bleiben
aus
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Verbesserung
Ihrer Bonität |
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Die
Abtretung der Auszahlungsansprüche an die Bank ermöglicht
ggf. die Ausweitung der Kontokorrent-Kreditlinie |
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Maßgeschneiderter
Versicherungsschutz
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Flexible
Vertragsgestaltung durch Anpassung an Länder- und Branchenusancen,
Kundenstruktur und Zahlungsziele.
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Übersicht
zur Mehrumsatzberechnung bei einem Forderungsausfall
Die wirklichen
Verluste aus einem Forderungsausfall sind viel tief greifender als der
reine auszubuchende Betrag. In
der hier zur Verfügung gestellten Tabelle kann man erkennen, welchen
Mehrumsatz ein Unternehmen erwirtschaften muss, um den jeweiligen Ausfall
auszugleichen.
Hier
können Sie die Übersicht mit der zugehörigen Formel als
pdf-Datei herunterladen.
Ausgewählte
Arten der Kreditversicherung
Warenkreditversicherung
(WKV)
Dieses
Produkt bezeichnet eigentlich die Kreditversicherung nicht nur für
Waren, sondern auch für Werk- und Dienstleistungen an
inländische Kunden. Wenn der Anteil der ausländischen Kunden
nur gering ist, können diese Forderungen in einem sogenannten Auslandsannex
mitversichert werden.
Ausfuhrkreditversicherung
(AKV)
Dieses
Produkt bezeichnet die Kreditversicherung für Lieferungen und Leistungen
an Kunden ins Ausland. Die privaten Ausfuhrkreditversicherungen dürfen
nicht mit den sog. Hermes Deckungen verwechselt werden. Bei
den Hermes Deckungen handelt es sich um die staatliche Ausfuhrkreditversicherung
der Bundesrepublik Deutschland, für die u.a. die Euler Hermes Kreditversicherungs-
AG als Mandatar tätig ist. Die prinzipielle Abgrenzung zwischen staatlicher
und privater Ausfuhrkreditversicherung erfolgt durch das Subsidaritätsprinzip.
Danach soll der Staat nur dort eingreifen, wo die Privatwirtschaft bestimmte
Funktionen nicht übernehmen kann. Hauptaufgabenfeld der staatlichen
Ausfuhrkreditversicherung in Deutschland ist die Versicherung von Exportgeschäften
in Länder außerhalb der OECD mit langfristigen Zahlungszielen
unter Einschluss des politischen Risikos.
Investitionsgüterkreditversicherung
(IKV)
Wer kann sich versichern? Hersteller und Händler von Investitionsgütern
sowie Generalunternehmer.
Was ist versichert? Der Ausfall von Forderungen aus Lieferungen von Investitionsgütern
und/oder aus Werklieferungen.
Die Absicherung des Fabrikationsrisikos ist zusätzlich möglich.
Wann beginnt der Versicherungsschutz? Er beginnt mit der Fabrikation,
spätestens mit Lieferung und Leistung.
Wie lange besteht der Versicherungsschutz? Er bleibt für die versicherten
Forderungen bis zu deren Bezahlung bestehen. Die Kreditlaufzeiten betragen
für das Fabrikations- und Delkredererisiko im Regelfall jeweils 36
Monate. im Einzelfall jeweils bis 60 Monaten.
Wann tritt der Versicherungsfall ein? Nicht erst bei Zahlungsunfähigkeit,
sondern bereits bei längerem Zahlungsverzug.
Welche Prämienberechnung wird zu Grunde gelegt? Die Prämie
wird einmalig und im Voraus aus der jeweils versicherten Forderung und
der vereinbarten Kreditlaufzeit berechnet.
Es wird pro Anfrage einmalig eine Kreditprüfungsgebühr berechnet.
Worauf müssen Sie achten? Sie informieren den Kreditversicherer,
wenn ein Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit einer Forderung
noch nicht bezahlt hat.
Sie beauftragen den Kreditversicherer spätestens 60 Tage nach Fälligkeit
einer dann noch offenen Forderung mit dem Inkasso. In diesem Fall tritt
90 Tage später der Versicherungsfall ein.
Wie kann man sich versichern? Entweder für immer wiederkehrende
Geschäfte durch einen Mantelvertrag mit einer Laufzeit von einem
Jahr oder bei Einzelgeschäften durch eine Einzeldeckung pro Geschäft.
Die Vorteile
im Überblick:
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Hohe
Planungssicherheit durch verbindliche Deckungszusage. |
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Umfassender
Versicherungsschutz für die von Ihnen gewährten Lieferantenkredite
im In- und Ausland. |
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Versicherungsschutz
ab Fertigungsbeginn. |
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Anteilige
Prämienrückerstattung bei vorzeitiger Ablösung. |
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Liquiditäts-
und Bilanzsicherung. |
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Verbesserte
Refinanzierungsmöglichkeiten durch Abtretung der Entschädigungsansprüche. |
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Bilanzverkürzung
bei regresslosem Ankauf durch die Bank. |
Standardpolicen
Die
WKV, AKV und IKV(wenn gewünscht) wird in einer sogenannten Einheitspolice
zusammengefasst und darin u.a. auch die Zusammenarbeit mit dem Versicherer
vereinfacht. Daneben bieten einige Kreditversicherer für mittelständische
Unternehmen bis T€ 10.000 Jahresumsatz auch einfache Standardpolicen
an. Dabei handelt es sich teilweise um Mischformen aus WKV und AKV (auch
Auslandskreditversicherung).
XL-Police
Diese
Sonderform einer Kreditversicherung ist gedacht für größere
Unternehmen, die ein gut funktionierendes Debitorenmanagement installiert
haben und nur ihre größten Forderungsrisiken absichern möchten,
die ein existenzielles Risiko bedeuten. Hierbei werden nur benannte Kunden
ab einer Anbietungsgrenze von T€ 50 und höher mit einem vorher
festgelegt Vorrisiko versichert.
Politische
Risiken
Politische
Risiken im Exportgeschäft können inzwischen auch bei den privaten
Ausfuhrkreditgesellschaften in Deutschland in Ergänzung zur Police
für wirtschaftliche Risiken abgesichert werden. Sowohl politisch
verursachte Schäden durch Krieg, Revolution etc., KTZM- Risiken (Konvertierungs-,
Transfer- und Zahlungsverbote, Moratorien), als auch Export- bzw. Importbeschränkungen
und Vertragsaufhebung durch staatliche Stellen im Land des Importeurs
können hierdurch abgedeckt werden. Außerdem kann der Versicherungsschutz
auf den Zahlungsverzug eines öffentlich-rechtlichen Kunden ausgedehnt
werden.
Das Wechselkursrisiko
bei Fremdwährungsforderungen des Exporteurs ist nicht mitversichert.
Exportunternehmen können hierfür eine gesonderte Wechselkurssicherung
vornehmen, wofür eine Reihe von Maßnahmen, wie z.B. Devisentermingeschäfte
oderDevisenoptionsgeschäfte, zur Verfügung stehen.
Daneben gibt
es noch private und staatliche Ausfuhrkreditversicherer im Ausland, die
in bestimmten Fällen auch deutschen Exportunternehmen zur Verfügung
stehen. Diese ausländischen Kreditversicherer weisen zum Teil erhebliche
Unterschiede zu den deutschen Versicherern sowohl in den einzelnen Versicherungsbedingungen,
als auch bei den grundsätzlichen Versicherungsmöglichkeiten
auf.
Voraussetzungen
Geeignete
Branchen
Generell kann man sagen, dass jede Branche für eine Kreditversicherung
interessant ist, vorausgesetzt es werden Lieferungen und Leistungen auf
Kreditbasis getätigt. Der Handelsbereich ist dabei besonders geeignet
für eine Kreditversicherung, aber auch Produzenten bedienen sich
immer mehr der Hilfe eines professionellen Kreditversicherers.
Sachliche Voraussetzungen des Unternehmens
Die umfangreichen Regelungen des Eigentumsvorbehaltes (EV) als eine der
wenigen Möglichkeiten den Lieferantenkredit abzusichern, sollten
vereinbart sein. Denn die Forderungen sind nur versichert, wenn der Versicherungsnehmer
den einfachen EV und seine Erweiterungsformen wirksam vereinbart hat.
Wenn nicht, besteht die Möglichkeit der Befreiung dieser umfangreichen
Regelungen für das erste Versicherungsjahr, so dass genügend
Zeit verbleibt, die Eigentumsvorbehaltsregelungen ausreichend festzulegen.
Abweichungen
oder Einschränkungen von diesen EV-Rechten zu Lasten des Versicherungsnehmers,
z.B. durch entgegenstehende Einkaufsbedingungen, müssen dem Versicherer
angezeigt werden und dieser muss den Versicherungsschutz dann schriftlich
bestätigen.
Neben
den ausreichenden EV-Regelungen, sollten beim Versicherungsinteressenten
auch die notwendigen buchhalterischen Maßnahmen getroffen werden,
damit die Obliegenheiten des Vertrages erfüllt werden können.
Innerhalb
des Unternehmens muss ein ständiger und aktueller Datenaustausch
zwischen dem Verkauf und der Buchhaltung über die Höhe der übernommenen
Versicherungssummen durch den Kreditversicherer erfolgen. Der Datenaustausch
mit dem Kreditversicherer sollte aus Zeitgründen per Online oder
Internet möglich sein.
Voraussetzungen
des Versicherungsschutzes
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Die
Warenlieferungen und Werk-, Dienstleistungen müssen ausgeliefert
bzw. geleistet, fakturiert und rechtlich begründet (ausgeliefert
und abgenommen) sein |
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Eine
Versicherungssumme muss vom Versicherer schriftlich festgesetzt sein
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Der
Eigentumsvorbehalt muss vereinbart sein |
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Die
Forderungen sind versichert, wenn das vom Versicherungsnehmer gewährte
Zahlungsziel nicht über das festgelegte äußerste Kreditziel
hinausgeht |
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Die Kreditierung einer Forderung beginnt mit: Versendung der Ware
/ Erbringung der Leistung und endet mit: Eingang des Geldes beim Empfänger
(Einlösung des Schecks oder Wechsels) |
Welche
Unterlagen werden vor der Vertragsausfertigung benötigt?
Neben den Angaben, die in der Vordeklaration (Analyse) vom Versicherungsinteressenten
gemacht und Vertragsbestandteil werden, benötigt der Versicherer
noch eine aktuelle Aufstellung der Kunden, die benannt versichert werden
sollen (mit Angabe der benötigten Versicherungssumme und kompletten
Adresse/ Firmierung). Außerdem sind noch wichtig: die AGB´s
inklusiv der Liefer- und Zahlungsbedingungen im Hinblick auf den Eigentumsvorbehalt,
der unterschriebene Antrag (Formular stellt der entsprechende Versicherer)
ggf. mit Änderungswünschen und wenn vorhanden ein Firmenprofil
mit Produktunterlagen. Soll der Nichtzahlungstatbestand im Inland mitversichert
werden, machen die Versicherer i.d.R. den Abschluss eines Inkassovertrages
mit ihrer eigenen Tochtergesellschaft zur Auflage, so dass auch hier ein
Vertrag (Formular stellt der Versicherer) unterschrieben und eingereicht
werden muss.
Kosten
Prämie
Die
Prämie errechnet sich entweder aus der Summe aller am letzten eines
Monates bestehenden und versicherten Forderungen oder aus dem versicherbaren
Jahresumsatz. Zu beachten ist bei beiden Varianten immer die Mindestprämie
eines Jahres, die als Untergrenze zu verstehen ist. Der Versicherer geht
bei der Kalkulation von einer Grundprämie aus und berechnet hiervon
je nach Risikostruktur der Abnehmerbranchen entweder Zu- oder Abschläge.
Weiterhin spielen bei der individuellen Prämienberechnung eine Rolle:
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Bonität
und Anzahl der Kunden |
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Höhe
der bisherigen Forderungsausfälle der letzten Jahre |
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vereinbarte
Zahlungsziele bzw. die durchschnittlichen Kreditlaufzeiten |
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Gestaltung
des Debitorenmanagements |
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Umfang
des Vertrages |
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Vereinbarung
von Sicherheiten (Export) |
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die
Länder, in denen die Kunden ansässig sind |
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die
Höhe des zu versichernden Umsatzes bzw. des Forderungsbestandes.
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Prüfgebühren
Die
Prüfungs- und Überwachungskosten verstehen sich immer pro benannt
versichertem Kunden und Versicherungsjahr. Sie sind i.d.R. im Ausland
höher als im Inland. Mittlerweile gibt es aber auch Mischgebühren.
Im
Onlineverfahren bieten die Kreditversicherer ihren Kunden günstigere
Gebührensätze an.
Auf
die Gebühr wird noch die gesetzliche USt. erhoben und über eigenständige
Kreditprüfungsgesellschaften des jeweiligen Kreditversicherers abgerechnet,
so dass der Vorsteuerabzug möglich ist.
Schadensfreiheitsrabatt
(SFR)
Der
Schadenfreiheitsrabatt regelt eine bestimmte Rückvergütung,
wenn ein Vertragsjahr entweder schadenfrei verlaufen ist, oder eine bestimmte
Schadenquote nicht erreicht wurde. Die Vereinbarung eines SFR setzt jedoch
voraus, dass auch eine Wahrscheinlichkeit besteht, diesen in Anspruch
zu nehmen. Hier sind vor allem die Erfahrungen der letzten Jahre entscheidend.
Häufig
gestellte Fragen
Wer
kann sich versichern?
Jedes Unternehmen, das Waren produziert, handelt und Dienst-, Werkleistungen
erbringt.
Wie
wird versichert?
Durch
Abschluss eines Kreditversicherungsvertrages nach vorheriger Angebotserstellung.
Was
ist versichert?
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden im In-
und Ausland.
Welches
Risiko ist abgedeckt?
Das Zahlungsausfallrisiko bei Insolvenz des Kunden, bzw. längerem
Zahlungsverzug inkl. der Rechtsverfolgung und nach Bedarf auch das Fabrikationsrisiko.
Kann
man sich weltweit versichern?
Ja, dabei spielen die jeweiligen Länderrisiken ein Rolle. Außerdem
besteht sogar die Möglichkeit, sich gegen das politische Risiko (u.a.
Transfer- und Konvertierungsrisiko im Land des Kunden, z.B. wenn keine
Devisen mehr vorhanden sind) abzusichern.
Wie
funktioniert die Versicherung?
In einem Rahmenvertrag, auch Mantelvertrag, werden die Vertragsbedingungen
fixiert (z. B. zu versichernde Kunden und Länder, längstes Zahlungsziel,
Nichtzahlungsmeldung, Selbstbeteiligung, Prämie, Prüfungsgebühren
usw.). Dann wird für die benannt zu versichernden Kunden (ab einem
gewissen Forderungsvolumen) je nach ausgefallener Bonitätsprüfung
eine Versicherungssumme festgelegt. Kleinere Kunden können pauschal
anhand eines vorher bestimmten Selbstentscheidungsrechtes versichert werden.
Veränderungen
in der Bonität der Kunden werden laufend an den Versicherungsschutz
angepasst. Es erfolgt ein ständiger Informationsfluss über die
versichernden Kunden zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.
Was
wird entschädigt?
Die Summe der offenen Rechnungsbeträge, maximal bis zur Höhe
der Versicherungssumme des Debitors und der vereinbarten Höchstentschädigung,
abzüglich der Selbstbeteiligung und evtl. Franchisen bzw. Vorrisiken
(je nach Vertrag).
Wann
zahlt die Versicherung?
Die Zahlung erfolgt nach Einreichung der kompletten Schadenunterlagen,
die die Schadenhöhe, die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
des Schuldners oder die Nichtzahlung nach Fristablauf beinhalten. Bei
einigen Versicherern sogar innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist.
Können
die Forderungen an Dritte abgetreten werden?
Ja, dabei werden die versicherten Forderungen bei einer Abtretung an eine
Bank höher bewertet als unversicherte Forderungen.
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