Über Kreditversicherung

Geschichte der Kreditversicherung
Definition der Kreditversicherung
Was ist versicherbar?
Wann tritt der Versicherungsfall ein?
Der Rahmenvertrag
Was bedeutet Kreditversicherung für ein Unternehmen?
Übersicht zur Mehrumsatzberechnung bei einem Forderungsausfall
Ausgewählte Arten der Kreditversicherung
Politische Risiken

Voraussetzungen
Kosten
Häufig gestellte Fragen

 

Geschichte der Kreditversicherung

Die Kreditversicherung hat, wie viele Versicherungssparten, ihren Ursprung in England. Hier wurden erste Formen der Kreditversicherung im 17. Jahrhundert entwickelt.

Die ersten konkreten Absicherungsversuche wurden 1849 von einem Bankhaus in Frankreich gestartet. In Deutschland wurde die Kreditversicherung erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts von einer Versicherungsgesellschaft aufgenommen.

Die älteste heute tätige Kreditversicherung in Deutschland ist die 1917 gegründete Euler Hermes Kreditversicherungs-AG. Nach dem ersten Weltkrieg wurde dann von mehreren Gesellschaften in Deutschland die Kreditversicherung angeboten. Die Wiederaufnahme von Kreditversicherungen nach dem zweiten Weltkrieg erfolgte zunächst im Außenhandelsgeschäft durch Einschaltung des Bundes der durch das Gesetz vom 26.8.1949 ermächtigt wurde, Ausfuhrgarantien und -bürgschaften zu übernehmen. Die Verwaltung wurde Euler Hermes und der Deutschen Revisions- und Treuhand AG übertragen.

 

Definition der Kreditversicherung

Zwischen der Lieferung einer Ware oder der Werk- bzw. Dienstleistung und ihrer Bezahlung liegen je nach Branche und Land üblicherweise zwischen 0 bis 210 Tage. Durch diese teilweise langen Zahlungsziele entstehen Lieferantenkredite, die inzwischen in Deutschland zu den wichtigsten Finanzierungsformen für Unternehmen gehören. Diese entsprechen dem Volumen der Banken für sämtliche kurzfristigen Kredite. Doch anders als bei den Bankkrediten, ist diese Kreditform nur schlecht abgesichert (i.d.R. nur mit dem Eigentumsvorbehalt).

Im Export ist der Eigentumsvorbehalt oder das Pfandrecht wegen der unterschiedlichen Rechtslage oft nicht durchsetzbar. Je nach Dauer des Zahlungszieles, Rechtssystems im Ausland und den länderspezifischen Handelsausprägungen vergrößert sich das Risiko und wird immer unkalkulierbarer.

Eine Kreditversicherung schützt den Lieferant vor Verlusten durch Zahlungsausfall sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Geschäften. Und das in dreifacher Weise:

Schaden verhindern durch Übernahme von Kreditprüfungs- und Überwachungsaufgaben
Schaden reduzieren durch Übernahme des Inkasso und des Mahnverfahrens
den trotzdem entstandenen Schaden ersetzen.

 

Was ist versicherbar?

Ausfälle an Forderungen aus Warenlieferungen und Werk-, Dienstleistungen, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages durch Zahlungsunfähigkeit versicherter Kunden im In- und Ausland entstehen. Dies betrifft i.d.R. die Forderungen, die nicht bar bezahlt oder durch Akkreditive und andere Sicherheiten abgesichert werden. Auch Fabrikations- und Forderungsrisiken aus Geschäften mit Maschinen und Anlagen können versichert werden.

Im Speziellen können Ausschnittsdeckungen für gewisse Branchen, Produktgruppen, Kundengruppen, Länder usw. dargestellt werden, solange sich der zu versichernde Forderungsbestand klar und eindeutig definieren und abgrenzen lässt und eine entsprechende Risikomischung mit ausreichendem Volumen vorhanden ist. Der sogenannte “vorgezogene Versicherungsfall” (Nichtzahlungstatbestand oder protracted default) kann ebenfalls versichert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde nicht zahlen kann oder nicht zahlen will.

 

Wann tritt der Versicherungsfall ein?

Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung mangels Masse.
Bei Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens.
Bei Erzielung eines außergerichtlichen Quoten- oder Liquidationsvergleichs mit sämtlichen Gläubigern.
Die Zwangsvollstreckung beim Abnehmer durch den versicherten Lieferanten verlief ohne volle Befriedigung.
Bei Aussichtslosigkeit von Zwangsmaßnahmen zur Erreichung einer Zahlung aufgrund nachgewiesener ungünstiger Umstände oder Vereinbarung einer Warenrücknahme wegen Insolvenzgefahr (Ersatz von Mindererlös bei Verwertung der Ware) .
Möglichkeit des vorgezogenen Schadenfalles “protracted default” (Nichtzahlungstatbestand).

 


Der Rahmenvertrag

Im Rahmenvertrag werden die Bedingungen des Versicherungsschutzes und der Obliegenheiten geregelt. Er kommt erst zustande, wenn der Versicherer den vom Interessenten unterschriebenen Antrag annimmt. Er setzt sich zusammen aus dem Konditionenteil (die eigentliche Police), den sonstigen Vereinbarungen (Klauseln), den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Vordeklaration (Debitorenanalyse).


Was bedeutet Kreditversicherung für ein Unternehmen?

Schutz vor Forderungsausfällen

  Umfassender Deckungsschutz für alle Kunden im In- und Ausland. Kalkulierbarer Versicherungsschutz verhindert unkalkulierbare Forderungsverluste.
Laufende Bonitätsprüfung
  Schnelle zuverlässige Kreditinformationen, auch über die Kunden im Ausland, verbessern die Qualität des Kundenstammes.
Sicheres Neugeschäft
  Fundierte Neukundenanalysen stellen auch neue Geschäftsverbindungen auf sichere Beine

Schnelle und günstigere Kreditentscheidungen per Online

  Direktzugriff auf die komplette Datenbank des Kreditversicherers - Kreditentscheidungen sowohl für die benannten als auch unbenannten Kunden direkt am Bildschirm bringen mehr Entscheidungsflexibilität. Geringere Selbstbeteiligung im Schadenfall und günstigere Prüfungsgebühren senken die Kosten. Weitere Vorteile sind die permanente Erreichbarkeit, eine genaue Adressidentifizierung, die papierlose Bearbeitung und die Zeitersparnis. Die notwendige Software wird i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt.

Prompte Entschädigung

 

Der Forderungsausfall wird schnell und unbürokratisch entschädigt. Ertragseinbrüche und Liquiditätsengpässe bleiben aus

Verbesserung Ihrer Bonität
  Die Abtretung der Auszahlungsansprüche an die Bank ermöglicht ggf. die Ausweitung der Kontokorrent-Kreditlinie

Maßgeschneiderter Versicherungsschutz

 

Flexible Vertragsgestaltung durch Anpassung an Länder- und Branchenusancen, Kundenstruktur und Zahlungsziele.

 

Übersicht zur Mehrumsatzberechnung bei einem Forderungsausfall

Die wirklichen Verluste aus einem Forderungsausfall sind viel tief greifender als der reine auszubuchende Betrag. In der hier zur Verfügung gestellten Tabelle kann man erkennen, welchen Mehrumsatz ein Unternehmen erwirtschaften muss, um den jeweiligen Ausfall auszugleichen.

Hier können Sie die Übersicht mit der zugehörigen Formel als pdf-Datei herunterladen.

 

Ausgewählte Arten der Kreditversicherung

Warenkreditversicherung (WKV)
Dieses Produkt bezeichnet eigentlich die Kreditversicherung nicht nur für “Waren”, sondern auch für Werk- und Dienstleistungen an inländische Kunden. Wenn der Anteil der ausländischen Kunden nur gering ist, können diese Forderungen in einem sogenannten Auslandsannex mitversichert werden.

Ausfuhrkreditversicherung (AKV)
Dieses Produkt bezeichnet die Kreditversicherung für Lieferungen und Leistungen an Kunden ins Ausland. Die privaten Ausfuhrkreditversicherungen dürfen nicht mit den sog. ”Hermes Deckungen” verwechselt werden. Bei den ”Hermes Deckungen” handelt es sich um die staatliche Ausfuhrkreditversicherung der Bundesrepublik Deutschland, für die u.a. die Euler Hermes Kreditversicherungs- AG als Mandatar tätig ist. Die prinzipielle Abgrenzung zwischen staatlicher und privater Ausfuhrkreditversicherung erfolgt durch das Subsidaritätsprinzip. Danach soll der Staat nur dort eingreifen, wo die Privatwirtschaft bestimmte Funktionen nicht übernehmen kann. Hauptaufgabenfeld der staatlichen Ausfuhrkreditversicherung in Deutschland ist die Versicherung von Exportgeschäften in Länder außerhalb der OECD mit langfristigen Zahlungszielen unter Einschluss des politischen Risikos.

Investitionsgüterkreditversicherung (IKV)

Wer kann sich versichern? Hersteller und Händler von Investitionsgütern sowie Generalunternehmer.

Was ist versichert? Der Ausfall von Forderungen aus Lieferungen von Investitionsgütern und/oder aus Werklieferungen.
Die Absicherung des Fabrikationsrisikos ist zusätzlich möglich.

Wann beginnt der Versicherungsschutz? Er beginnt mit der Fabrikation, spätestens mit Lieferung und Leistung.

Wie lange besteht der Versicherungsschutz? Er bleibt für die versicherten Forderungen bis zu deren Bezahlung bestehen. Die Kreditlaufzeiten betragen für das Fabrikations- und Delkredererisiko im Regelfall jeweils 36 Monate. im Einzelfall jeweils bis 60 Monaten.

Wann tritt der Versicherungsfall ein? Nicht erst bei Zahlungsunfähigkeit, sondern bereits bei längerem Zahlungsverzug.

Welche Prämienberechnung wird zu Grunde gelegt? Die Prämie wird einmalig und im Voraus aus der jeweils versicherten Forderung und der vereinbarten Kreditlaufzeit berechnet.
Es wird pro Anfrage einmalig eine Kreditprüfungsgebühr berechnet.

Worauf müssen Sie achten? Sie informieren den Kreditversicherer, wenn ein Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit einer Forderung noch nicht bezahlt hat.
Sie beauftragen den Kreditversicherer spätestens 60 Tage nach Fälligkeit einer dann noch offenen Forderung mit dem Inkasso. In diesem Fall tritt 90 Tage später der Versicherungsfall ein.

Wie kann man sich versichern? Entweder für immer wiederkehrende Geschäfte durch einen Mantelvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr oder bei Einzelgeschäften durch eine Einzeldeckung pro Geschäft.

Die Vorteile im Überblick:

Hohe Planungssicherheit durch verbindliche Deckungszusage.
Umfassender Versicherungsschutz für die von Ihnen gewährten Lieferantenkredite im In- und Ausland.
Versicherungsschutz ab Fertigungsbeginn.
Anteilige Prämienrückerstattung bei vorzeitiger Ablösung.
Liquiditäts- und Bilanzsicherung.
Verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten durch Abtretung der Entschädigungsansprüche.
Bilanzverkürzung bei regresslosem Ankauf durch die Bank.

 

Standardpolicen
Die WKV, AKV und IKV(wenn gewünscht) wird in einer sogenannten “Einheitspolice” zusammengefasst und darin u.a. auch die Zusammenarbeit mit dem Versicherer vereinfacht. Daneben bieten einige Kreditversicherer für mittelständische Unternehmen bis T€ 10.000 Jahresumsatz auch einfache Standardpolicen an. Dabei handelt es sich teilweise um Mischformen aus WKV und AKV (auch Auslandskreditversicherung).

XL-Police
Diese Sonderform einer Kreditversicherung ist gedacht für größere Unternehmen, die ein gut funktionierendes Debitorenmanagement installiert haben und nur ihre größten Forderungsrisiken absichern möchten, die ein existenzielles Risiko bedeuten. Hierbei werden nur benannte Kunden ab einer Anbietungsgrenze von T€ 50 und höher mit einem vorher festgelegt Vorrisiko versichert.

 

Politische Risiken

Politische Risiken im Exportgeschäft können inzwischen auch bei den privaten Ausfuhrkreditgesellschaften in Deutschland in Ergänzung zur Police für wirtschaftliche Risiken abgesichert werden. Sowohl politisch verursachte Schäden durch Krieg, Revolution etc., KTZM- Risiken (Konvertierungs-, Transfer- und Zahlungsverbote, Moratorien), als auch Export- bzw. Importbeschränkungen und Vertragsaufhebung durch staatliche Stellen im Land des Importeurs können hierdurch abgedeckt werden. Außerdem kann der Versicherungsschutz auf den Zahlungsverzug eines öffentlich-rechtlichen Kunden ausgedehnt werden.

Das Wechselkursrisiko bei Fremdwährungsforderungen des Exporteurs ist nicht mitversichert. Exportunternehmen können hierfür eine gesonderte Wechselkurssicherung vornehmen, wofür eine Reihe von Maßnahmen, wie z.B. Devisentermingeschäfte oderDevisenoptionsgeschäfte, zur Verfügung stehen.

Daneben gibt es noch private und staatliche Ausfuhrkreditversicherer im Ausland, die in bestimmten Fällen auch deutschen Exportunternehmen zur Verfügung stehen. Diese ausländischen Kreditversicherer weisen zum Teil erhebliche Unterschiede zu den deutschen Versicherern sowohl in den einzelnen Versicherungsbedingungen, als auch bei den grundsätzlichen Versicherungsmöglichkeiten auf.

 

Voraussetzungen

Geeignete Branchen
Generell kann man sagen, dass jede Branche für eine Kreditversicherung interessant ist, vorausgesetzt es werden Lieferungen und Leistungen auf Kreditbasis getätigt. Der Handelsbereich ist dabei besonders geeignet für eine Kreditversicherung, aber auch Produzenten bedienen sich immer mehr der Hilfe eines professionellen Kreditversicherers.

Sachliche Voraussetzungen des Unternehmens

Die umfangreichen Regelungen des Eigentumsvorbehaltes (EV) als eine der wenigen Möglichkeiten den Lieferantenkredit abzusichern, sollten vereinbart sein. Denn die Forderungen sind nur versichert, wenn der Versicherungsnehmer den einfachen EV und seine Erweiterungsformen wirksam vereinbart hat. Wenn nicht, besteht die Möglichkeit der Befreiung dieser umfangreichen Regelungen für das erste Versicherungsjahr, so dass genügend Zeit verbleibt, die Eigentumsvorbehaltsregelungen ausreichend festzulegen.
Abweichungen oder Einschränkungen von diesen EV-Rechten zu Lasten des Versicherungsnehmers, z.B. durch entgegenstehende Einkaufsbedingungen, müssen dem Versicherer angezeigt werden und dieser muss den Versicherungsschutz dann schriftlich bestätigen.
Neben den ausreichenden EV-Regelungen, sollten beim Versicherungsinteressenten auch die notwendigen buchhalterischen Maßnahmen getroffen werden, damit die Obliegenheiten des Vertrages erfüllt werden können.
Innerhalb des Unternehmens muss ein ständiger und aktueller Datenaustausch zwischen dem Verkauf und der Buchhaltung über die Höhe der übernommenen Versicherungssummen durch den Kreditversicherer erfolgen. Der Datenaustausch mit dem Kreditversicherer sollte aus Zeitgründen per Online oder Internet möglich sein.

Voraussetzungen des Versicherungsschutzes
Die Warenlieferungen und Werk-, Dienstleistungen müssen ausgeliefert bzw. geleistet, fakturiert und rechtlich begründet (ausgeliefert und abgenommen) sein
Eine Versicherungssumme muss vom Versicherer schriftlich festgesetzt sein
Der Eigentumsvorbehalt muss vereinbart sein
Die Forderungen sind versichert, wenn das vom Versicherungsnehmer gewährte Zahlungsziel nicht über das festgelegte äußerste Kreditziel hinausgeht
Die Kreditierung einer Forderung beginnt mit: Versendung der Ware / Erbringung der Leistung und endet mit: Eingang des Geldes beim Empfänger (Einlösung des Schecks oder Wechsels)

Welche Unterlagen werden vor der Vertragsausfertigung benötigt?
Neben den Angaben, die in der Vordeklaration (Analyse) vom Versicherungsinteressenten gemacht und Vertragsbestandteil werden, benötigt der Versicherer noch eine aktuelle Aufstellung der Kunden, die benannt versichert werden sollen (mit Angabe der benötigten Versicherungssumme und kompletten Adresse/ Firmierung). Außerdem sind noch wichtig: die AGB´s inklusiv der Liefer- und Zahlungsbedingungen im Hinblick auf den Eigentumsvorbehalt, der unterschriebene Antrag (Formular stellt der entsprechende Versicherer) ggf. mit Änderungswünschen und wenn vorhanden ein Firmenprofil mit Produktunterlagen. Soll der Nichtzahlungstatbestand im Inland mitversichert werden, machen die Versicherer i.d.R. den Abschluss eines Inkassovertrages mit ihrer eigenen Tochtergesellschaft zur Auflage, so dass auch hier ein Vertrag (Formular stellt der Versicherer) unterschrieben und eingereicht werden muss.

 

Kosten

Prämie
Die Prämie errechnet sich entweder aus der Summe aller am letzten eines Monates bestehenden und versicherten Forderungen oder aus dem versicherbaren Jahresumsatz. Zu beachten ist bei beiden Varianten immer die Mindestprämie eines Jahres, die als Untergrenze zu verstehen ist. Der Versicherer geht bei der Kalkulation von einer Grundprämie aus und berechnet hiervon je nach Risikostruktur der Abnehmerbranchen entweder Zu- oder Abschläge. Weiterhin spielen bei der individuellen Prämienberechnung eine Rolle:

Bonität und Anzahl der Kunden
Höhe der bisherigen Forderungsausfälle der letzten Jahre
vereinbarte Zahlungsziele bzw. die durchschnittlichen Kreditlaufzeiten
Gestaltung des Debitorenmanagements
Umfang des Vertrages
Vereinbarung von Sicherheiten (Export)
die Länder, in denen die Kunden ansässig sind
die Höhe des zu versichernden Umsatzes bzw. des Forderungsbestandes.

Prüfgebühren
Die Prüfungs- und Überwachungskosten verstehen sich immer pro benannt versichertem Kunden und Versicherungsjahr. Sie sind i.d.R. im Ausland höher als im Inland. Mittlerweile gibt es aber auch Mischgebühren.
Im Onlineverfahren bieten die Kreditversicherer ihren Kunden günstigere Gebührensätze an.
Auf die Gebühr wird noch die gesetzliche USt. erhoben und über eigenständige Kreditprüfungsgesellschaften des jeweiligen Kreditversicherers abgerechnet, so dass der Vorsteuerabzug möglich ist.

Schadensfreiheitsrabatt (SFR)
Der Schadenfreiheitsrabatt regelt eine bestimmte Rückvergütung, wenn ein Vertragsjahr entweder schadenfrei verlaufen ist, oder eine bestimmte Schadenquote nicht erreicht wurde. Die Vereinbarung eines SFR setzt jedoch voraus, dass auch eine Wahrscheinlichkeit besteht, diesen in Anspruch zu nehmen. Hier sind vor allem die Erfahrungen der letzten Jahre entscheidend.

 

Häufig gestellte Fragen

Wer kann sich versichern?
Jedes Unternehmen, das Waren produziert, handelt und Dienst-, Werkleistungen erbringt.

Wie wird versichert?
Durch Abschluss eines Kreditversicherungsvertrages nach vorheriger Angebotserstellung.

Was ist versichert?
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden im In- und Ausland.

Welches Risiko ist abgedeckt?
Das Zahlungsausfallrisiko bei Insolvenz des Kunden, bzw. längerem Zahlungsverzug inkl. der Rechtsverfolgung und nach Bedarf auch das Fabrikationsrisiko.

Kann man sich weltweit versichern?
Ja, dabei spielen die jeweiligen Länderrisiken ein Rolle. Außerdem besteht sogar die Möglichkeit, sich gegen das politische Risiko (u.a. Transfer- und Konvertierungsrisiko im Land des Kunden, z.B. wenn keine Devisen mehr vorhanden sind) abzusichern.

Wie funktioniert die Versicherung?
In einem Rahmenvertrag, auch Mantelvertrag, werden die Vertragsbedingungen fixiert (z. B. zu versichernde Kunden und Länder, längstes Zahlungsziel, Nichtzahlungsmeldung, Selbstbeteiligung, Prämie, Prüfungsgebühren usw.). Dann wird für die benannt zu versichernden Kunden (ab einem gewissen Forderungsvolumen) je nach ausgefallener Bonitätsprüfung eine Versicherungssumme festgelegt. Kleinere Kunden können pauschal anhand eines vorher bestimmten Selbstentscheidungsrechtes versichert werden.
Veränderungen in der Bonität der Kunden werden laufend an den Versicherungsschutz angepasst. Es erfolgt ein ständiger Informationsfluss über die versichernden Kunden zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.

Was wird entschädigt?
Die Summe der offenen Rechnungsbeträge, maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme des Debitors und der vereinbarten Höchstentschädigung, abzüglich der Selbstbeteiligung und evtl. Franchisen bzw. Vorrisiken (je nach Vertrag).

Wann zahlt die Versicherung?
Die Zahlung erfolgt nach Einreichung der kompletten Schadenunterlagen, die die Schadenhöhe, die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder die Nichtzahlung nach Fristablauf beinhalten. Bei einigen Versicherern sogar innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist.

Können die Forderungen an Dritte abgetreten werden?
Ja, dabei werden die versicherten Forderungen bei einer Abtretung an eine Bank höher bewertet als unversicherte Forderungen.