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über Vertrauensschadenversicherung
Definition und Begriffserklärungen
Voraussetzungen
Leistung und Kosten
Häufig
gestellte Fragen
Definition
und Begriffserklärungen
1. Beschreibung der Vertrauensschadenversicherung
Die
Vertrauensschadenversicherung ist eine besondere Form der Kreditversicherung
und auf dem angelsächsischen Versicherungsmarkt weit verbreitet.
Weitere Bezeichnungen sind fidelity insurance, fidelity bonds, Defraudantenversicherung.
Die Vertrauensschadenversicherung
bietet Unternehmen (fast) aller Branchen und Betriebsgrößen
Schutz gegen Schäden, die Mitarbeiter verursachen durch vorsätzliche
Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 823 BGB) über
unerlaubte Handlungen zum Schadenersatz verpflichten.
2. Entschädigung bei der Vertrauensschadenversicherung
In
der Regel ohne Abzug eines Selbstbehaltes wird der Vertrauensschaden im
Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme zu 100% ersetzt. Es gibt keine
Leistungskürzung durch Unterversicherung. Eine schnelle Entschädigung
ist sichergestellt: Die Entschädigung erfolgt ohne Vorhaftung anderer
Werte, d.h. das versicherte Unternehmen ist nicht gezwungen, vielleicht
vorhandene Wertobjekte (z.B. Immobilien, sonstige Wertsachen) des Schadenstifters
zu verwerten. Der Schaden wird diskret und unabhängig von der Strafverfolgung
und Bestrafung der Schadenstifter abgewickelt. Die Aushaftung beträgt
bis zu drei Jahren nach der Verursachung eines während der Vertragslaufzeit
verursachten Schadens - auch wenn der Schadenstifter inzwischen das Unternehmen
verlassen hat.
3. Risikosituation
Unternehmen
versuchen, sich vor kriminellen Angriffen von außen zu schützen.
Dabei wird oft übersehen, dass der/die Täter schon in der Firma
sind:
An
der Kasse, in der Buchhaltung oder im Lager, meist in Vertrauenspositionen.
Der Vorteil dieser Personen ist, mit Schwachstellen und Abläufen
sehr gut vertraut zu sein. Gemäß
einer Umfrage der KPMG unter 1000 Firmen zur Wirtschaftskriminalität
2003/2004 gab es folgende Erkenntnisse:
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64
% der Unternehmen wurden nach eigenen Angaben in den letzten drei
Jahren Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen. Betroffen waren insbesondere
die Bereiche Einkauf und Vertrieb. Es wurden Einzelschäden von
bis zu 85 Mio. Euro berichtet. |
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Über
70 % der Unternehmen empfinden Wirtschaftskriminalität als ernsthaftes
Problem und 82 % erwarten, dass das Ausmaß wirtschaftskrimineller
Handlungen in nächster Zeit steigen wird. Jedoch verbinden damit
nur 32 % auch ein erhöhtes eigenes Risiko. |
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67
% der Unternehmen halten die gewählten Präventionsmaßnahmen
zur Vermeidung von Wirtschaftskriminalität für ausreichend.
Jedoch stufen nur 14 % der Unternehmen, die dieser Meinung sind, die
eigenen Kenntnisse wirtschaftskrimineller Handlungsmuster als gut
ein. |
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Über
die Hälfte der von Wirtschaftskriminalität betroffenen Unternehmen
geht davon aus, dass mit einer erhöhten Sensibilisierung der
Mitarbeiter und des mittleren Managements für wirtschaftskriminelle
Handlungen deren Verhinderung möglich gewesen wäre. |
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Rund
die Hälfte der Unternehmen hat bereits Maßnahmen zur Umsetzung
des Corporate Governance Kodex eingeleitet. Weniger als ein Drittel
der Unternehmen erwartet, dass die Umsetzung des Kodex auch zur Vermeidung
von Wirtschaftskriminalität beitragen wird. |
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Um
das Risikomanagement zu verbessern, haben mehr als 70 % der Unternehmen
zusätzliche Organisationsanweisungen entwickelt bzw. das Interne
Kontrollsystem verbessert. |
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Über
die Hälfte der Unternehmen vertraut auf eine Sensibilisierung
der Mitarbeiter sowie des Managements. |
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In
rund 90 % der Unternehmen gibt es ein unternehmensweites IT-Sicherheitskonzept. |
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Bei
66 % der Unternehmen ist die Verantwortung für Sicherheitsthemen
darüber hinaus in einer Abteilung, vornehmlich der IT-Abteilung
selbst, zentralisiert. |
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Für
36 % der Unternehmen stellt der Bestand an Intellectual Property*
eine wesentliche Unternehmensressource dar. Jedoch hat hiervon weniger
als die Hälfte diesen Bestand systematisch erfasst. Weiterhin
hat sich weniger als die Hälfte der Unternehmen für den
Fall der Überlassung von Intellectual Property an Dritte ein
Recht im Vertrag ausbedungen, die Einhaltung der Vertragsbedingungen
zu überprüfen. |
Die Praxis
zeigt, dass dieser Trend auch nicht an mittleren und kleinen Unternehmen
vorbeigeht. Hier wirkt sich zudem ein Schaden in Millionenhöhe (!)
fatal auf Liquidität und Rentabilität aus. Weitere Ergebnisse
liefert die Studie von Euler Hermes zur Wirtschaftskriminalität aus
dem Jahr 2003.
4.
Schadenursachen
Die
Annahme, dass wirtschaftlich unsichere Zeiten die Loyalität zum "Brötchengeber"
stärken, bedeutet nicht, dass auch die Unterschlagungen zurückgehen.
Das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Als Gründe für zunehmende
Vertrauensschäden lassen sich wirtschaftliche Ursachen (sinkende
Realeinkommen, Überschuldung), eine Veränderung gesellschaftlicher
Werte, Entfremdung im Arbeitnehmer-/Arbeitgeber-Verhältnis, Unzufriedenheit
bei den Arbeitnehmern aber auch Geltungssucht sowie Alkohol-, Spiel- und
Drogensucht, Kaufrausch und schwere Krankheiten in der Familie nennen.
5. Sabotage als Folge von Führungsfehlern
Auslöser
für schadenverursachende Kurzschlusshandlungen sind meist schwere
Managementfehler. Dies belegt eine Studie der britischen Universität
Bradford. Farhad Analoui, Experte für Personalmanagement, verbrachte
- undercover - mit seinem Team mehr als 10.000 Stunden in Industriebetrieben.
Aus 451 beobachteten Fällen zieht er ein erschreckendes Fazit: Richtiges
Führungsverhalten hätte die Schäden in den meisten Fällen
verhindern können.
Sabine Siegl (Berufsverband Deutscher Psychologen) stellt fest, dass es
alarmierend ist, wie sehr der Managementstil einer Organisation mit der
Häufigkeit von Sabotagefällen korreliert. Die "Steinbeißer"
unter den Managern hätten zwei Drittel aller Sabotagefälle zu
verantworten.
6. Schadenfelder
Stichwortartig
aufgezählt, in welchen Bereichen die häufigsten Schäden
auftreten:
7.
Täter und Regress
Unabhängig
von der Art des Wirtschaftsunternehmens ist allen Unternehmen jedoch gemein:
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Spitzenrisiken
gehen von den Tätern im weißen Kragen aus |
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Bei
Geld, Waren und Wertgegenständen ist die Versuchung besonders
groß |
 |
Selten
ist von den Tätern noch etwas zurückzuholen |
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Aufgrund
der starken EDV Durchdringung ist die Gefahr von Unterschlagungen
höher als je zuvor |
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Den
oft erfolglosen, jedoch kostenintensiven und langwierigen Regress
gegen den Schadenstifter übernimmt der Versicherer. So werden
Auseinandersetzungen mit dem Schadenstifter vermieden |
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Der
Versicherer nimmt keinen Regress bei Personen die fahrlässig
bei der Schadenverursachung mitgewirkt haben (z.B. ein leitender Angestellter,
von dem sich der Schadenstifter eine Zweitunterschrift erschleicht). |
8.
Maßnahmen
Jedes
Unternehmen ist gehalten, betriebliche Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen
aufzustellen, um es möglichen Tätern so schwer wie möglich
zu machen. Revision und internes Kontrollsystem (IKS) müssen Schäden
und Täter aufdecken können. Ein Übermaß an Kontrollen
ist jedoch kostenintensiv und kann sich kontraproduktiv auswirken.
Zudem zeigt die Erfahrung, dass sich trotz Vorkehrungsmaßnahmen
wie Funktionstrennung, Vieraugenprinzip, EDV-Sicherheiten u. ä.,
Unterschlagungen nicht verhindern lassen. Risikovorsorge durch eine Vertrauensschadenversicherung
ist daher für viele Unternehmen ein Muss.
9. Schadenstatistik
Spektakuläre
Unterschlagungen wie bei Metro, Hoechst, Hewlett Packard oder durch die
sog. "Möbel-Mafia" in Ostwestfalen-Lippe mit Schäden
in Millionenhöhe, wird es immer geben, erschreckend ist der Anstieg
des Schadenniveaus und die Anzahl der Schadenfälle
Die Schadenfälle nahmen kontinuierlich zu von 435.000 im Jahre 1991
auf 927.000 im Jahre 2002. Für 2003 ist abermals von einer Zunahme
auszugehen.

Betrugen
im Jahre 1991 die Schäden "nur" rund 2,0 Milliarden Euro,
stiegen diese in 1995 bereits 4,6 Mrd. Euro . Trauriger Höhepunkt
war im Jahre 2002 mit Schäden von rund 6,6 Mrd. Euro. Nach einem
Rückgang auf rund 4,5 Mrd. Euro in 2002 ist für 2003 ebenfalls
von einem Anstieg auf über 5 Mrd. Euro an Schäden auszugehen.
Wer hätte gedacht, dass die Summe der von der Versicherungswirtschaft
regulierten Feuerschäden weitaus geringer sind als die Schadensumme
aus Untreue, Betrug und Unterschlagungen.

* Schätzung
der atevis Aktiengesellschaft
Quellen: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes (www.bka.de)
Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (www.gdv.de)
10. Schadenbeispiele
Schadenbeispiele in Stichworten:
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Komplott
von vier Kassiererinnen. Buchungsrollen an Kassen gefälscht.
120.000 EURO veruntreut |
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Buchhalter
bezog jahrelang zweites Gehalt. 70.000 EURO erschwindelt |
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Unehrlicher
Speditionsfahrer. Kleidung im Wert von 23.000 EURO unterschlagen |
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Angestellter
im Arbeitsamt fälscht 39 Nachzahlungskarten und ergaunert 74.000
EURO |
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Gemeindekassiererin
von Aholming (Kreis Deggendorf) unterschlug 103.000 EURO |
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Gerichtsvollzieher
aus Hof veruntreute 60.000 EURO |
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Betriebsleiter
fälschte Schecks im Wert von 86.000 EURO |
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Kassiererinnen
eines Warenhauses steckten 500.000 EURO in die eigene Tasche |
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Melitta-France
Chef verschwand mit Firmengeldern in Höhe von fast 2 Millionen
EURO |
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Schweizer
Computerfirma Honeywell-Bull AG durch betrügerische Machenschaften
des Finanzdirektors um schätzungsweise 25 Millionen Franken geschädigt |
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Lohnbuchhalterin
in zehn Jahren 2,5 Millionen ergaunert |
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Mitarbeiterin
der Poststelle unterschlägt Verrechnungsschecks über EURO
19.000 |
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Mitarbeiter
im Uhrenfachgeschäft verbucht Einnahmen aus Reparaturen in Höhe
von 60.000 EURO für sich |
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Filialleiter
eines Lebensmittelgeschäftes täuscht Überfall vor und
verjubelt EURO 19.000 |
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Kassierer
brennt mit 3 Tageseinnahmen (EURO 43.000) ins Ausland durch |
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Fahrer
einer Großhandlung schädigt durch unkontrollierte Zuladung
seine Firma um mehr als 50.000 EURO |
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Leiter
eines Baumarktes rechnet innerhalb von 3 Jahren rd. 225.000 EURO zu
wenig ab um verspekuliert das Geld |
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Angestellter
kassiert Rest-Außenstände bei den Kunden und veranlasst
Ausbuchung wegen Uneinbringlichkeit. Schaden in 22 Monaten: 98.000
EURO |
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Lieferantenrechnungen
werden doppelt angewiesen, die ausgestellten Schecks betragen 37.000
EURO |
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Kassierer
einer Bank verspielt innerhalb von 6 Monaten rd. 350.000 EURO |
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Finanzleiter
in Oberschwaben betrügt seinen Arbeitgeber um mehr als 3,5 Millionen
EURO |
Vertrauensschadenversicherung
- Voraussetzungen
1.
Einschluss von Mitarbeitern
Durch
eine Pauschalversicherung aller Mitarbeiter eines Unternehmens oder bestimmter
Unternehmensbereiche bzw. Tochtergesellschaften im In- und Ausland erhält
man umfassenden oder spezifischen Versicherungsschutz. Neu eingestellte
Mitarbeiter werden zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres dem
Versicherer zur Prämienberechnung angezeigt sind aber bereits von
Anfang an mitversichert.
2.
Arbeitszeugnisse
Um
den Versicherungsschutz zu gewährleisten muss sich der Versicherungsnehmer
bei neu eingestellten Arbeitnehmern Arbeitszeugnisse der vorherigen Arbeitgeber
vorlegen lassen. Bereits auffällig gewordene Mitarbeiter können
in der Regel nicht in den Versicherungsschutz einbezogen werden.
3.
Problematische Risiken
Bestimmte
Branchen bzw. Geschäfte erfordern für die Absicherung weitergehende
Auflagen. Im folgenden einige Beispiele von problematischen Risiken:
 |
Geld-
bzw. Wertpapiergeschäfte (Banken, Kreditinstitute, Leasinggesellschaften,
Inkassobüro, Factoringgesellschaften) |
 |
Handel
bzw. Verarbeitung von wertvollen Materialien (Schmuckwaren, Edelsteine,
Tabak, Spirituosen, Pelze) |
 |
Unternehmen
mit hohem Durchleitungs-Risiko (Zentralregulierer, Einkaufskontore,
Rechenzentren, Vermögensverwaltungen) |
 |
Unternehmen
mit hoher Lagerintensität (Auslieferungslager, Zentrallager) |
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Unternehmen
mit vielen Betriebsstätten (Einzelhandelsfilialisten) |
 |
Unternehmen
die fremde Vermögensinteressen wahrnehmen (Wert- und Geldtransporte,
Speditionen, Bewachungsunternehmen, Personalleasing) |
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Hotel-
und Gastronomie |
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Tankstellen |
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Getränkevertrieb |
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Altmetallverwertung |
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Reiseveranstalter,
die Reisebüros absichern wollen |
Vertrauensschadenversicherung
- Leistung und Kosten
1.
Nutzen für das Unternehmen
Eine Vertrauensschadenversicherung sichert Rentabilität und Liquidität
eines Unternehmens. Das Interne Kontrollsystem IKS erfährt durch
die versicherungstechnische Risikovorsorge eine optimale Ergänzung.
Ferner wird der Ruf eines Unternehmens nicht beeinträchtigt, weil
die Entschädigung des Versicherers nicht an ein Strafverfahren oder
eine Bestrafung des Täters gekoppelt ist. Dadurch kann ein Schaden
diskret abgewickelt werden.
2.
Nutzen für den (angestellten) Geschäftsführer/Vorstand
Vorstände
und Geschäftsführer sollten daran denken, dass sie mit der Gefahr
leben, bei Unterschlagungen die durch Mitarbeiter begangen werden, in
Regress genommen zu werden. Tragisch für den Unternehmenslenker,
wenn dieser Regressschaden gar den eigenen persönlichen Ruin verursacht.
Gemäß dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
(KonTraG) werden die Vorstände einer Aktiengesellschaft seit 1.1.99
ausdrücklich verpflichtet für ein angemessenes Risikomanagement
und eine interne Revision im Unternehmen zu sorgen.
Es ist wahrscheinlich,
dass diese Organisationshaftung auch die Haftung angestellter Geschäftsführern
von Kapitalgesellschaften gegenüber den Gesellschaftern verschärfen
wird.
3. Kalkulationsgrößen
Der
Versicherer kalkuliert aufgrund Mitarbeiteranzahl, gewünschter Versicherungssumme,
Branche und im Hinblick auf bestehende Kontrollmaßnahmen eine individuelle
Prämie. Während der Laufzeit des Versicherungsjahres neu eingestellte
Mitarbeiter sind automatisch mitversichert, wenn die vereinbarten Einstellungsvoraussetzungen
erfüllt sind.
Eine Vertrauensschadenversicherung lässt sich ferner sinnvoll durch
eine Computermissbrauchversicherung ergänzen. Diese sichert Spitzenschäden
ab, die durch Zuhilfenahme der EDV verursacht werden.
4.
Kosten einer Vertrauensschadenversicherung
Aus
dem nachfolgenden – auszugsweisen - Indikations-Tableau läßt sich die
Prämie für eine Vertrauensschadenversicherung ersehen. Das Tableau ist
nicht anwendbar für „Problematische Risiken“. Die Prämie in Euro für Versicherungssummen
in Euro „pro Kopf und insgesamt“.
|
Pers. bis |
Versicherungssummen in Tausend Euro „pro Kopf und insgesamt“
|
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50 |
75 |
100 |
125 |
150 |
200 |
250 |
|
5 |
651 |
911 |
1.139 |
1.367 |
1.562 |
1.920 |
2.279 |
|
10 |
723 |
1.012 |
1.265 |
1.517 |
1.734 |
2.132 |
2.529 |
|
20 |
866 |
1.212 |
1.515 |
1.818 |
2.078 |
2.554 |
3.030 |
|
50 |
1.263 |
1.768 |
2.210 |
2.652 |
3.031 |
3.726 |
4.420 |
|
80 |
1.614 |
2.260 |
2.825 |
3.390 |
3.875 |
4.763 |
5.651 |
|
100 |
1.849 |
2.588 |
3.235 |
3.883 |
4.437 |
5.454 |
6.471 |
|
150 |
2.025 |
2.834 |
3.543 |
4.252 |
4.859 |
5.973 |
7.086 |
|
200 |
2.200 |
3.081 |
3.851 |
4.621 |
5.281 |
6.491 |
7.701 |
Die gesamt
Tabelle können Sie hier
als pdf-Datei herunterladen.
Bitte beachten
Sie:
Zum Speichern auf Ihrem Rechner bitte mit der rechten Maustaste auf den
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speichern unter" auswählen.
Häufig
gestellte Fragen
1.
Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?
Die Vertrauensschadenversicherung bietet Unternehmen (fast) aller Branchen
und Betriebsgrößen Schutz gegen Schäden, die Mitarbeiter
verursachen durch vorsätzliche Handlungen, die nach den gesetzlichen
Bestimmungen (§ 823 BGB) über unerlaubte Handlungen zum Schadenersatz
verpflichten.
2.
Wie viel ist im Schadenfall abgesichert?
In
der Regel ohne Abzug eines Selbstbehaltes wird der Vertrauensschaden im
Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme zu 100% ersetzt. Es gibt keine
Leistungskürzung durch Unterversicherung.
3.
Was kostet eine Vertrauensschadenversicherung?
Der
Versicherer kalkuliert aufgrund Mitarbeiteranzahl, gewünschter Versicherungssumme,
Branche und im Hinblick auf bestehende Kontrollmaßnahmen eine individuelle
Prämie. Während der Laufzeit des Versicherungsjahres neu eingestellte
Mitarbeiter sind automatisch mitversichert, wenn die vereinbarten Einstellungsvoraussetzungen
erfüllt sind. Unter Punkt "Kosten einer Vertrauensschadenversicherung"
ist ein Prämientableau hinterlegt.
4.
Wo liegt der Nutzen einer Vertrauensschadenversicherung für das Unternehmen?
Eine
Vertrauensschadenversicherung sichert Rentabilität und Liquidität
eines Unternehmens. Das Interne Kontrollsystem IKS erfährt durch
die versicherungstechnische Risikovorsorge eine optimale Ergänzung.
5.
Wo liegt der Nutzen für den (angestellten) Geschäftsführer/Vorstand?
Vorstände
und Geschäftsführer sollten daran denken, dass sie mit der Gefahr
leben, bei Computermissbräuchen, die durch Mitarbeiter begangen werden,
in Regress genommen zu werden. Tragisch für den Unternehmenslenker,
wenn dieser Regressschaden gar den eigenen persönlichen Ruin verursacht.
6.
Wie lange dauert die Policierung einer Vertrauensschadenversicherung?
Eine Policierung kann innerhalb von 1-3 Wochen erfolgen.
7.
An wen kann ich mich bei Interesse bzw. weitergehendem Informationsbedarf
wenden?
Bei
weitergehendem Informationsbedarf und Absicherungsinteresse können
Sie sich an die Fachmaklergesellschaft Heydt,
Reims & Partner wenden.
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