über Vertrauensschadenversicherung

Definition und Begriffserklärungen
Voraussetzungen
Leistung und Kosten

Häufig gestellte Fragen

 

Definition und Begriffserklärungen


1. Beschreibung der Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung ist eine besondere Form der Kreditversicherung und auf dem angelsächsischen Versicherungsmarkt weit verbreitet. Weitere Bezeichnungen sind fidelity insurance, fidelity bonds, Defraudantenversicherung.

Die Vertrauensschadenversicherung bietet Unternehmen (fast) aller Branchen und Betriebsgrößen Schutz gegen Schäden, die Mitarbeiter verursachen durch vorsätzliche Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 823 BGB) über unerlaubte Handlungen zum Schadenersatz verpflichten.


2. Entschädigung bei der Vertrauensschadenversicherung
In der Regel ohne Abzug eines Selbstbehaltes wird der Vertrauensschaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme zu 100% ersetzt. Es gibt keine Leistungskürzung durch Unterversicherung. Eine schnelle Entschädigung ist sichergestellt: Die Entschädigung erfolgt ohne Vorhaftung anderer Werte, d.h. das versicherte Unternehmen ist nicht gezwungen, vielleicht vorhandene Wertobjekte (z.B. Immobilien, sonstige Wertsachen) des Schadenstifters zu verwerten. Der Schaden wird diskret und unabhängig von der Strafverfolgung und Bestrafung der Schadenstifter abgewickelt. Die Aushaftung beträgt bis zu drei Jahren nach der Verursachung eines während der Vertragslaufzeit verursachten Schadens - auch wenn der Schadenstifter inzwischen das Unternehmen verlassen hat.


3. Risikosituation
Unternehmen versuchen, sich vor kriminellen Angriffen von außen zu schützen. Dabei wird oft übersehen, dass der/die Täter schon in der Firma sind:
An der Kasse, in der Buchhaltung oder im Lager, meist in Vertrauenspositionen. Der Vorteil dieser Personen ist, mit Schwachstellen und Abläufen sehr gut vertraut zu sein. Gemäß einer Umfrage der KPMG unter 1000 Firmen zur Wirtschaftskriminalität 2003/2004 gab es folgende Erkenntnisse:

64 % der Unternehmen wurden nach eigenen Angaben in den letzten drei Jahren Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen. Betroffen waren insbesondere die Bereiche Einkauf und Vertrieb. Es wurden Einzelschäden von bis zu 85 Mio. Euro berichtet.
Über 70 % der Unternehmen empfinden Wirtschaftskriminalität als ernsthaftes Problem und 82 % erwarten, dass das Ausmaß wirtschaftskrimineller Handlungen in nächster Zeit steigen wird. Jedoch verbinden damit nur 32 % auch ein erhöhtes eigenes Risiko.
67 % der Unternehmen halten die gewählten Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Wirtschaftskriminalität für ausreichend. Jedoch stufen nur 14 % der Unternehmen, die dieser Meinung sind, die eigenen Kenntnisse wirtschaftskrimineller Handlungsmuster als gut ein.
Über die Hälfte der von Wirtschaftskriminalität betroffenen Unternehmen geht davon aus, dass mit einer erhöhten Sensibilisierung der Mitarbeiter und des mittleren Managements für wirtschaftskriminelle Handlungen deren Verhinderung möglich gewesen wäre.
Rund die Hälfte der Unternehmen hat bereits Maßnahmen zur Umsetzung des Corporate Governance Kodex eingeleitet. Weniger als ein Drittel der Unternehmen erwartet, dass die Umsetzung des Kodex auch zur Vermeidung von Wirtschaftskriminalität beitragen wird.
Um das Risikomanagement zu verbessern, haben mehr als 70 % der Unternehmen zusätzliche Organisationsanweisungen entwickelt bzw. das Interne Kontrollsystem verbessert.
Über die Hälfte der Unternehmen vertraut auf eine Sensibilisierung der Mitarbeiter sowie des Managements.
In rund 90 % der Unternehmen gibt es ein unternehmensweites IT-Sicherheitskonzept.
Bei 66 % der Unternehmen ist die Verantwortung für Sicherheitsthemen darüber hinaus in einer Abteilung, vornehmlich der IT-Abteilung selbst, zentralisiert.
Für 36 % der Unternehmen stellt der Bestand an Intellectual Property* eine wesentliche Unternehmensressource dar. Jedoch hat hiervon weniger als die Hälfte diesen Bestand systematisch erfasst. Weiterhin hat sich weniger als die Hälfte der Unternehmen für den Fall der Überlassung von Intellectual Property an Dritte ein Recht im Vertrag ausbedungen, die Einhaltung der Vertragsbedingungen zu überprüfen.

Die Praxis zeigt, dass dieser Trend auch nicht an mittleren und kleinen Unternehmen vorbeigeht. Hier wirkt sich zudem ein Schaden in Millionenhöhe (!) fatal auf Liquidität und Rentabilität aus. Weitere Ergebnisse liefert die Studie von Euler Hermes zur Wirtschaftskriminalität aus dem Jahr 2003.

4. Schadenursachen
Die Annahme, dass wirtschaftlich unsichere Zeiten die Loyalität zum "Brötchengeber" stärken, bedeutet nicht, dass auch die Unterschlagungen zurückgehen. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Als Gründe für zunehmende Vertrauensschäden lassen sich wirtschaftliche Ursachen (sinkende Realeinkommen, Überschuldung), eine Veränderung gesellschaftlicher Werte, Entfremdung im Arbeitnehmer-/Arbeitgeber-Verhältnis, Unzufriedenheit bei den Arbeitnehmern aber auch Geltungssucht sowie Alkohol-, Spiel- und Drogensucht, Kaufrausch und schwere Krankheiten in der Familie nennen.


5. Sabotage als Folge von Führungsfehlern
Auslöser für schadenverursachende Kurzschlusshandlungen sind meist schwere Managementfehler. Dies belegt eine Studie der britischen Universität Bradford. Farhad Analoui, Experte für Personalmanagement, verbrachte - undercover - mit seinem Team mehr als 10.000 Stunden in Industriebetrieben. Aus 451 beobachteten Fällen zieht er ein erschreckendes Fazit: Richtiges Führungsverhalten hätte die Schäden in den meisten Fällen verhindern können.
Sabine Siegl (Berufsverband Deutscher Psychologen) stellt fest, dass es alarmierend ist, wie sehr der Managementstil einer Organisation mit der Häufigkeit von Sabotagefällen korreliert. Die "Steinbeißer" unter den Managern hätten zwei Drittel aller Sabotagefälle zu verantworten.


6. Schadenfelder
Stichwortartig aufgezählt, in welchen Bereichen die häufigsten Schäden auftreten:

Zahlungsverkehr - bar oder bargeldlos
Dezentralisierung der EDV
Kooperation Arbeitnehmer/Externe
Komplottschäden mehrerer Arbeitnehmer
Internationalisierung der Wirtschaft

Unübersichtliche Unternehmensstrukturen

7. Täter und Regress
Unabhängig von der Art des Wirtschaftsunternehmens ist allen Unternehmen jedoch gemein:

Spitzenrisiken gehen von den Tätern im weißen Kragen aus
Bei Geld, Waren und Wertgegenständen ist die Versuchung besonders groß
Selten ist von den Tätern noch etwas zurückzuholen
Aufgrund der starken EDV Durchdringung ist die Gefahr von Unterschlagungen höher als je zuvor
Den oft erfolglosen, jedoch kostenintensiven und langwierigen Regress gegen den Schadenstifter übernimmt der Versicherer. So werden Auseinandersetzungen mit dem Schadenstifter vermieden
Der Versicherer nimmt keinen Regress bei Personen die fahrlässig bei der Schadenverursachung mitgewirkt haben (z.B. ein leitender Angestellter, von dem sich der Schadenstifter eine Zweitunterschrift erschleicht).

8. Maßnahmen
Jedes Unternehmen ist gehalten, betriebliche Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen aufzustellen, um es möglichen Tätern so schwer wie möglich zu machen. Revision und internes Kontrollsystem (IKS) müssen Schäden und Täter aufdecken können. Ein Übermaß an Kontrollen ist jedoch kostenintensiv und kann sich kontraproduktiv auswirken.
Zudem zeigt die Erfahrung, dass sich trotz Vorkehrungsmaßnahmen wie Funktionstrennung, Vieraugenprinzip, EDV-Sicherheiten u. ä., Unterschlagungen nicht verhindern lassen. Risikovorsorge durch eine Vertrauensschadenversicherung ist daher für viele Unternehmen ein Muss.


9. Schadenstatistik
Spektakuläre Unterschlagungen wie bei Metro, Hoechst, Hewlett Packard oder durch die sog. "Möbel-Mafia" in Ostwestfalen-Lippe mit Schäden in Millionenhöhe, wird es immer geben, erschreckend ist der Anstieg des Schadenniveaus und die Anzahl der Schadenfälle
Die Schadenfälle nahmen kontinuierlich zu von 435.000 im Jahre 1991 auf 927.000 im Jahre 2002. Für 2003 ist abermals von einer Zunahme auszugehen.

Betrugen im Jahre 1991 die Schäden "nur" rund 2,0 Milliarden Euro, stiegen diese in 1995 bereits 4,6 Mrd. Euro . Trauriger Höhepunkt war im Jahre 2002 mit Schäden von rund 6,6 Mrd. Euro. Nach einem Rückgang auf rund 4,5 Mrd. Euro in 2002 ist für 2003 ebenfalls von einem Anstieg auf über 5 Mrd. Euro an Schäden auszugehen. Wer hätte gedacht, dass die Summe der von der Versicherungswirtschaft regulierten Feuerschäden weitaus geringer sind als die Schadensumme aus Untreue, Betrug und Unterschlagungen.


* Schätzung der atevis Aktiengesellschaft
Quellen: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes (www.bka.de) Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (www.gdv.de)


10. Schadenbeispiele
Schadenbeispiele in Stichworten:

Komplott von vier Kassiererinnen. Buchungsrollen an Kassen gefälscht. 120.000 EURO veruntreut
Buchhalter bezog jahrelang zweites Gehalt. 70.000 EURO erschwindelt
Unehrlicher Speditionsfahrer. Kleidung im Wert von 23.000 EURO unterschlagen
Angestellter im Arbeitsamt fälscht 39 Nachzahlungskarten und ergaunert 74.000 EURO
Gemeindekassiererin von Aholming (Kreis Deggendorf) unterschlug 103.000 EURO
Gerichtsvollzieher aus Hof veruntreute 60.000 EURO
Betriebsleiter fälschte Schecks im Wert von 86.000 EURO
Kassiererinnen eines Warenhauses steckten 500.000 EURO in die eigene Tasche
Melitta-France Chef verschwand mit Firmengeldern in Höhe von fast 2 Millionen EURO
Schweizer Computerfirma Honeywell-Bull AG durch betrügerische Machenschaften des Finanzdirektors um schätzungsweise 25 Millionen Franken geschädigt
Lohnbuchhalterin in zehn Jahren 2,5 Millionen ergaunert
Mitarbeiterin der Poststelle unterschlägt Verrechnungsschecks über EURO 19.000
Mitarbeiter im Uhrenfachgeschäft verbucht Einnahmen aus Reparaturen in Höhe von 60.000 EURO für sich
Filialleiter eines Lebensmittelgeschäftes täuscht Überfall vor und verjubelt EURO 19.000
Kassierer brennt mit 3 Tageseinnahmen (EURO 43.000) ins Ausland durch
Fahrer einer Großhandlung schädigt durch unkontrollierte Zuladung seine Firma um mehr als 50.000 EURO
Leiter eines Baumarktes rechnet innerhalb von 3 Jahren rd. 225.000 EURO zu wenig ab um verspekuliert das Geld
Angestellter kassiert Rest-Außenstände bei den Kunden und veranlasst Ausbuchung wegen Uneinbringlichkeit. Schaden in 22 Monaten: 98.000 EURO
Lieferantenrechnungen werden doppelt angewiesen, die ausgestellten Schecks betragen 37.000 EURO
Kassierer einer Bank verspielt innerhalb von 6 Monaten rd. 350.000 EURO
Finanzleiter in Oberschwaben betrügt seinen Arbeitgeber um mehr als 3,5 Millionen EURO

 

Vertrauensschadenversicherung - Voraussetzungen

1. Einschluss von Mitarbeitern
Durch eine Pauschalversicherung aller Mitarbeiter eines Unternehmens oder bestimmter Unternehmensbereiche bzw. Tochtergesellschaften im In- und Ausland erhält man umfassenden oder spezifischen Versicherungsschutz. Neu eingestellte Mitarbeiter werden zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres dem Versicherer zur Prämienberechnung angezeigt sind aber bereits von Anfang an mitversichert.

2. Arbeitszeugnisse
Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten muss sich der Versicherungsnehmer bei neu eingestellten Arbeitnehmern Arbeitszeugnisse der vorherigen Arbeitgeber vorlegen lassen. Bereits auffällig gewordene Mitarbeiter können in der Regel nicht in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

3. Problematische Risiken
Bestimmte Branchen bzw. Geschäfte erfordern für die Absicherung weitergehende Auflagen. Im folgenden einige Beispiele von problematischen Risiken:

Geld- bzw. Wertpapiergeschäfte (Banken, Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Inkassobüro, Factoringgesellschaften)
Handel bzw. Verarbeitung von wertvollen Materialien (Schmuckwaren, Edelsteine, Tabak, Spirituosen, Pelze)
Unternehmen mit hohem Durchleitungs-Risiko (Zentralregulierer, Einkaufskontore, Rechenzentren, Vermögensverwaltungen)
Unternehmen mit hoher Lagerintensität (Auslieferungslager, Zentrallager)
Unternehmen mit vielen Betriebsstätten (Einzelhandelsfilialisten)
Unternehmen die fremde Vermögensinteressen wahrnehmen (Wert- und Geldtransporte, Speditionen, Bewachungsunternehmen, Personalleasing)
Hotel- und Gastronomie
Tankstellen
Getränkevertrieb
Altmetallverwertung
Reiseveranstalter, die Reisebüros absichern wollen

 

Vertrauensschadenversicherung - Leistung und Kosten

1. Nutzen für das Unternehmen
Eine Vertrauensschadenversicherung sichert Rentabilität und Liquidität eines Unternehmens. Das Interne Kontrollsystem IKS erfährt durch die versicherungstechnische Risikovorsorge eine optimale Ergänzung.
Ferner wird der Ruf eines Unternehmens nicht beeinträchtigt, weil die Entschädigung des Versicherers nicht an ein Strafverfahren oder eine Bestrafung des Täters gekoppelt ist. Dadurch kann ein Schaden diskret abgewickelt werden.

2. Nutzen für den (angestellten) Geschäftsführer/Vorstand
Vorstände und Geschäftsführer sollten daran denken, dass sie mit der Gefahr leben, bei Unterschlagungen die durch Mitarbeiter begangen werden, in Regress genommen zu werden. Tragisch für den Unternehmenslenker, wenn dieser Regressschaden gar den eigenen persönlichen Ruin verursacht.
Gemäß dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) werden die Vorstände einer Aktiengesellschaft seit 1.1.99 ausdrücklich verpflichtet für ein angemessenes Risikomanagement und eine interne Revision im Unternehmen zu sorgen.

Es ist wahrscheinlich, dass diese Organisationshaftung auch die Haftung angestellter Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften gegenüber den Gesellschaftern verschärfen wird.


3. Kalkulationsgrößen
Der Versicherer kalkuliert aufgrund Mitarbeiteranzahl, gewünschter Versicherungssumme, Branche und im Hinblick auf bestehende Kontrollmaßnahmen eine individuelle Prämie. Während der Laufzeit des Versicherungsjahres neu eingestellte Mitarbeiter sind automatisch mitversichert, wenn die vereinbarten Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Eine Vertrauensschadenversicherung lässt sich ferner sinnvoll durch eine Computermissbrauchversicherung ergänzen. Diese sichert Spitzenschäden ab, die durch Zuhilfenahme der EDV verursacht werden.

4. Kosten einer Vertrauensschadenversicherung
Aus dem nachfolgenden – auszugsweisen - Indikations-Tableau läßt sich die Prämie für eine Vertrauensschadenversicherung ersehen. Das Tableau ist nicht anwendbar für „Problematische Risiken“. Die Prämie in Euro für Versicherungssummen in Euro „pro Kopf und insgesamt“.

 Pers. bis   Versicherungssummen in Tausend Euro „pro Kopf und insgesamt“
50  75 100 125 150 200 250
5 651 911 1.139 1.367 1.562 1.920 2.279
10 723 1.012 1.265 1.517 1.734 2.132 2.529
20 866 1.212 1.515 1.818 2.078 2.554 3.030
50 1.263 1.768 2.210 2.652 3.031 3.726 4.420
80 1.614 2.260 2.825 3.390 3.875 4.763 5.651
100 1.849 2.588 3.235 3.883 4.437 5.454 6.471
150 2.025 2.834 3.543 4.252 4.859 5.973 7.086
200 2.200 3.081 3.851 4.621 5.281 6.491 7.701

 

Die gesamt Tabelle können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.

Bitte beachten Sie:
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Häufig gestellte Fragen

1. Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?
Die Vertrauensschadenversicherung bietet Unternehmen (fast) aller Branchen und Betriebsgrößen Schutz gegen Schäden, die Mitarbeiter verursachen durch vorsätzliche Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 823 BGB) über unerlaubte Handlungen zum Schadenersatz verpflichten.

2. Wie viel ist im Schadenfall abgesichert?
In der Regel ohne Abzug eines Selbstbehaltes wird der Vertrauensschaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme zu 100% ersetzt. Es gibt keine Leistungskürzung durch Unterversicherung.

3. Was kostet eine Vertrauensschadenversicherung?
Der Versicherer kalkuliert aufgrund Mitarbeiteranzahl, gewünschter Versicherungssumme, Branche und im Hinblick auf bestehende Kontrollmaßnahmen eine individuelle Prämie. Während der Laufzeit des Versicherungsjahres neu eingestellte Mitarbeiter sind automatisch mitversichert, wenn die vereinbarten Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind. Unter Punkt "Kosten einer Vertrauensschadenversicherung" ist ein Prämientableau hinterlegt.

4. Wo liegt der Nutzen einer Vertrauensschadenversicherung für das Unternehmen?
Eine Vertrauensschadenversicherung sichert Rentabilität und Liquidität eines Unternehmens. Das Interne Kontrollsystem IKS erfährt durch die versicherungstechnische Risikovorsorge eine optimale Ergänzung.

5. Wo liegt der Nutzen für den (angestellten) Geschäftsführer/Vorstand?
Vorstände und Geschäftsführer sollten daran denken, dass sie mit der Gefahr leben, bei Computermissbräuchen, die durch Mitarbeiter begangen werden, in Regress genommen zu werden. Tragisch für den Unternehmenslenker, wenn dieser Regressschaden gar den eigenen persönlichen Ruin verursacht.

6. Wie lange dauert die Policierung einer Vertrauensschadenversicherung?
Eine Policierung kann innerhalb von 1-3 Wochen erfolgen.

7. An wen kann ich mich bei Interesse bzw. weitergehendem Informationsbedarf wenden?
Bei weitergehendem Informationsbedarf und Absicherungsinteresse können Sie sich an die Fachmaklergesellschaft Heydt, Reims & Partner wenden.