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Vertrauensschadenversicherung
- so geht's
1. Was wird für die Erstellung eines Vertragsangebotes
benötigt?
Die Policierung einer Vertrauensschadenversicherung kann innerhalb
weniger Tage erfolgen. Im Vorfeld eines Angebotes sind die Angaben der
Vordeklaration erforderlich.
Bei erhöhtem Risiko (hohe Versicherungssummen, Problembranchen) ist
in der Regel ein Besuch vor Ort für die Prämienfindung sinnvoll.
2.
Der Vertrag
Der
Vertrag gliedert sich in der Regel in zwei Teile. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
wird alles Grundsätzliche geregelt, in den Besonderen Bedingungen
alles Individuelle (Versicherungssummen, Personenkreise, -anzahl, Auflagen,
evtl. Selbstbeteiligung usw.).
3.
Spezialpolicen und Spezialklauseln
Nachfolgend eine nicht abschließende Aufzählung von Spezialpolicen
für bestimmte Branchen und Spezialklauseln für bestimmte Haftungstatbestände:
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Factoringgesellschaften
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Leasinggesellschaften |
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Autovermieter |
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Reiseveranstalter |
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Versicherungsgesellschaften
hinsichtlich Provisionsrückzahlungsrisiko |
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Inventurdifferenzen
(siehe www.inventurdifferenzen.de) |
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Spionage-Klausel |
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Versehens-Klausel |
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Hacker-Klausel
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Haftung
für externe Personen |
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Dritthaftung |
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Ersatz
trotz Nichtidentifikation des Schadenstifters |
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Übernahme
externer Schadenermittlungs- und Rechtsberatungskosten bis zu einem
bestimmter Prozentsatz des versicherten unmittelbaren Schadens |
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Weltweite
Absicherungskonzepte |
Tiefer gehende
Informationen erfordern eine Einzelfall bezogene Betrachtung. Bei Interesse
setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Zu Ihrer
Information können Sie sich eine Vordeklaration ansehen/downloaden.
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