Vertrauensschadenversicherung - so geht's


1. Was wird für die Erstellung eines Vertragsangebotes benötigt?
Die Policierung einer Vertrauensschadenversicherung kann innerhalb weniger Tage erfolgen. Im Vorfeld eines Angebotes sind die Angaben der Vordeklaration erforderlich.
Bei erhöhtem Risiko (hohe Versicherungssummen, Problembranchen) ist in der Regel ein Besuch vor Ort für die Prämienfindung sinnvoll.

2. Der Vertrag
Der Vertrag gliedert sich in der Regel in zwei Teile. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wird alles Grundsätzliche geregelt, in den Besonderen Bedingungen alles Individuelle (Versicherungssummen, Personenkreise, -anzahl, Auflagen, evtl. Selbstbeteiligung usw.).

3. Spezialpolicen und Spezialklauseln
Nachfolgend eine nicht abschließende Aufzählung von Spezialpolicen für bestimmte Branchen und Spezialklauseln für bestimmte Haftungstatbestände:

Factoringgesellschaften
Leasinggesellschaften
Autovermieter
Reiseveranstalter
Versicherungsgesellschaften hinsichtlich Provisionsrückzahlungsrisiko
Inventurdifferenzen (siehe www.inventurdifferenzen.de)
Spionage-Klausel
Versehens-Klausel
Hacker-Klausel
Haftung für externe Personen
Dritthaftung
Ersatz trotz Nichtidentifikation des Schadenstifters
Übernahme externer Schadenermittlungs- und Rechtsberatungskosten bis zu einem bestimmter Prozentsatz des versicherten unmittelbaren Schadens
Weltweite Absicherungskonzepte

Tiefer gehende Informationen erfordern eine Einzelfall bezogene Betrachtung. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Zu Ihrer Information können Sie sich eine Vordeklaration ansehen/downloaden. Die Dateien im Format pdf (Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader ab Version 4.x) speichern Sie auf Ihrem Rechner durch klicken mit der rechten Maustaste auf den jeweiligen Link und wählen "Ziel speichern unter" bzw. "Verknüpfung speichern unter".

so geht's (pdf)
   
Vordeklaration (Risikoanalysedaten)(pdf)