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Bürgschaften
/ Kautionsversicherung
Im Bauhaupt-
und -nebengewerbe sowie Anlagen- und Maschinenbau geht es nicht ohne:
Bürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllung sowie Mängelgewährleistung.
Banken und Sparkassen rechnen die hierfür benötigten Avallinien
auf den klassischen Kontokorrentkreditrahmen an. Gesetzliche Verpflichtungen
führen dabei zu einer Anrechnung wie eine tatsächlich in Anspruch
genommener Kredit, obwohl es sich um Eventualverbindlichkeiten handelt.
Die Alternative
lautet: Abschluss einer Kautionsversicherung bei einem Kreditversicherer.
Damit steht die Banklinie uneingeschränkt für die kurzfristige
Liquidität zur Verfügung. Meist sind auch die Anforderungen
an die beim Versicherer zu stellenden Sicherheiten geringer.
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