Bürgschaften / Kautionsversicherung

Im Bauhaupt- und -nebengewerbe sowie Anlagen- und Maschinenbau geht es nicht ohne: Bürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllung sowie Mängelgewährleistung. Banken und Sparkassen rechnen die hierfür benötigten Avallinien auf den klassischen Kontokorrentkreditrahmen an. Gesetzliche Verpflichtungen führen dabei zu einer Anrechnung wie eine tatsächlich in Anspruch genommener Kredit, obwohl es sich um Eventualverbindlichkeiten handelt.

Die Alternative lautet: Abschluss einer Kautionsversicherung bei einem Kreditversicherer. Damit steht die Banklinie uneingeschränkt für die kurzfristige Liquidität zur Verfügung. Meist sind auch die Anforderungen an die beim Versicherer zu stellenden Sicherheiten geringer.

 

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