| über
Factoring
Factoring
allgemein
Definition
und Begriffserklärungen - Beteiligte
Die Wahl des Factors in Deutschland
Was bedeutet Factoring?
Ausgewählte Factoringarten im Überblick
Factoring in Deutschland nach Branchen
Factoring
und seine wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Umsetzung
Factorables Grundgeschäft und Voraussetzungen der Standard-Factoringverfahren
Kosten
des Factoring
Entstehende Kosten bei einem Factoringverfahren
Häufig
gestellte Fragen
Factoring
allgemein
Factoring
- Definition und Begriffserklärungen - Beteiligte
Unter Factoring wird im folgenden der laufende Ankauf von kurzfristigen,
zukünftigen Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen aufgrund
längerfristiger Vereinbarungen sowie deren Verwaltung (Debitorenbuchführung,
Mahn-, Inkassowesen) verstanden. Diese Definition weist bereits auf den
entscheidenden Punkt hin: Factoring ist ein Kaufgeschäft und kein Kreditgeschäft.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich demnach in den Paragraphen 433,
437 und 438 BGB nebst 398 BGB und den Paragraphen 18 und 19 KWG. Die Bestimmungen
des Kreditwesengesetzes sind nur für Factoringgesellschaften relevant,
die einen Bankstatus haben. Grundlage der Beziehung zwischen den Factoringgesellschaften
und dem Kunden ist der auf der vorgenannten Basis geschlossene Factoring-Vertrag.
Der Anschlusskunde verpflichtet sich, seine Forderungen zum Kauf anzubieten
und zur Erfüllung an den Factor abzutreten. Der Factor verpflichtet sich,
das Angebot anzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Dieser
Wechsel zwischen Angebots- und Ankaufspflicht charakterisiert Factoring
als Kaufgeschäft. Gegen diese kaufrechtliche Einordnung spricht nicht,
dass es sich in wirtschaftlicher Hinsicht um ein Finanzierungsgeschäft
handelt, also um Kapitalüberlassung auf Zeit. Charakteristisch bei echtem
Factoring ist, dass das Factoringgesellschaft (Factor) Finanzierung, Ausfallrisiko,
i.d.R. Führung der Debitorenkonten einschließlich Inkasso und Mahnwesen
übernimmt und die Forderung grundsätzlich offen abgetreten wird. Der Forderungsverkäufer
wird auch Anschlusskunde, Anschlussfirma, Klient, Zedent oder Anwender
genannt. Der Forderungskäufer ist der Factor, gelegentlich auch Zessionar
bezeichnet. Der Schuldner wird Kunde, Auftraggeber, Debitor oder Drittschuldner
genannt. Das unechte Factoring ist dadurch gekennzeichnet, dass das Risiko
des Ausfalls der erworbenen Forderungen (= Delkredererisiko) beim Anschlusskunden
verbleibt. Der Anschlusskunde haftet allerdings gem. § 437 BGB weiter
für den rechtlichen Bestand der Forderung (= Veritätshaftung)
Beteiligte
bei Factoring
An jedem Factoringgeschäft sind mindestens drei Partner beteiligt.
Factoringgesellschaft, Anschlusskunde der Factoringgesellschaft (Forderungsverkäufer)
und der Abnehmer (Debitor)
Die
Wahl des Factors in Deutschland
In Deutschland gibt es derzeit über 120 Factoringgesellschaften.
Der größte Teil des Factoringumsatzes in Deutschland wird von den Gesellschaften
getragen, die in den zwei in Deutschland tätigen Factoringverbänden zusammengeschlossen
sind. Auf Grund der Vielzahl der Factoringgesellschaften in Deutschland
mit den jeweils unterschiedlichsten Ansätzen nach Branchen, Umsatzgrößen
etc. ergibt sich nach unseren heutigen Erkenntnissen, weit über 100 verschiedene
Angebotsalternativen, unter denen der Anschlusskunde rein "theoretisch"
auswählen könnte. Factoring-Verbindungen sind nicht nur aus der Sicht
des Factors auf längere Dauer angelegt. Auch der Anschlusskunde, der nicht
nur sein Finanzierungskonzept, sondern auch die Organisation des administrativen
Bereiches seines Unternehmens auf die Kooperation ausgerichtet hat, geht
eine Verbindung ein, aus der er sich nur schwer wieder lösen kann. Der
Anschlusskunde steht vor dem schwierigen Problem des Vergleichs der Preise
und Leistungen. Die Factoringgesellschaft, die das auf den ersten Blick
als besonders günstig erscheinenden Angebot abgegeben hat, kann nach sich
bei sorgfältiger Prüfung des vorliegenden Angebotes im Hinblick auf die
individuellen Voraussetzungen des Anschlusskunden, als das durchaus teuerste
erweisen.
Was
bedeutet Factoring?
Liquidität
 |
Sofortige
Liquidität durch Auszahlung, i.d.R. zwischen 75 % - 90 %, der jeweilig
angekauften Rechnungsbeträge im Rahmen der gezeichneten Limite der
Debitoren |
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Zusätzliche
Ertragsmöglichkeiten (Boni, Mengenrabatt, Sonderkonditionen) |
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Teilabbau
der Bankverbindlichkeiten (freie Linien) |
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Bilanzverkürzung
- Stärkung Eigenkapital |
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Gewerbesteuereinsparungen
- Verringerung der Dauerschuldzinsen |
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Verbesserung
des Bonitätsbildes des eigenen Unternehmens |
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Bessere
Verhandlungsposition bei der Bank - durch besseres Rating |
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Keine
Beschränkung der Umsatzausweitung - umsatzkongruente Finanzierung |
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Die
Gewährung von längeren Zahlungszielen kann geprüft werden |
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Rentabilitätsverbesserung
infolge Erhöhung der Umschlaggeschwindigkeit des Geldes |
100
%-ige Risikoabsicherung
 |
Kein
Forderungsausfall |
 |
Garantierte
Zahlung - i.d.R. 120 Tage nach Forderungsfälligkeit |
 |
Keine
Nachweispflicht über die Zahlungsfähigkeit der Abnehmer |
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Optimale
Informationen über Bonität der Debitoren |
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Rechtsverfolgung
durch den Factor (In- und Ausland) |
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Keine
Akkreditive erforderlich - Einsparung der Akkreditivkosten |
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Steuerungsmöglichkeiten
für ein ausgewogenes Kundenportfolio |
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Verringertes
Produktionsrisiko |
Dienstleistung
durch den Faktor - Entlastung auf der Verwaltungsseite
 |
Debitorenbuchhaltung
beim Factor |
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Einholen
von Auskünften durch Factor |
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Bonitätsbeurteilung
der Abnehmer durch Factor |
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Debitorenüberwachung
durch Factor |
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Kurzfristige
Info bei verschlechternder Zahlungsweise der Debitoren durch Factor |
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Mahnwesen
in Abstimmung mit Ihnen durch Factor |
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Statistiken
- Offene Postenliste - Kontoauszüge durch Factor |
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Rechnungsversand
im Standardverfahren durch Factor |
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Anfallende
Korrespondenz und Telefonate in der entsprechenden Fremdsprache |
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Rechtliches
Know-how, insbesondere im Auslandsgeschäft |
Ausgewählte
Factoringarten im Überblick
Standard-Factoring
 |
Forderungsverwaltung
(Rechnungsversand, Debitorenbuchhaltung, Mahn- u. Inkassowesen) durch
den Factor |
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Debitoren
sind über die Abtretung informiert - offenes Verfahren |
 |
Debitoren
zahlen ausschließlich mit schuldbefreiender Wirkung an Factor |
 |
Rechnungen
/ Gutschriften werden einzeln eingereicht als Kopie oder über DFÜ |
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Vorauszahlungsquote
auf die gezeichneten Limite bis zu 90% Debitorenrisikoübernahme i.d.R.
bis zu 100% - echtes Factoring |
Inhouse-Factoring
 |
Forderungsverwaltung
(Rechnungsversand, Debitorenbuchhaltung, Mahn- u. Inkassowesen) bleibt
beim Anschlusskunden |
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Debitoren
sind über Abtretung informiert - offenes Verfahren |
 |
Debitoren
sind nicht über Abtretung informiert - stilles Verfahren |
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Debitoren
zahlen wie bisher an Anschlusskunden - jedoch verpfändetes Konto |
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Rechnung
/ Gutschriften werden einzeln eingereicht als Kopie oder per Datenfernübertragung
(DFÜ) |
 |
Vorauszahlungsquote
90 % (Regelfall) |
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Debitorenrisikoübernahme
i.d.R. bis zu 100 % - echtes Factoring |
Kombi-Factoring
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Factoring
wird auf vorhandenen Kreditversicherungsvertrag aufgesetzt. |
 |
Nutzen
des Kombi-Verfahrens für den Kunden: Abschlag (Debitorenrisiko) bei
der Factoring-Gebühr |
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Bonitätsprüfung
der Debitoren ist bereits durch Kreditversicherer erfolgt (Prüfung
durch Factor nur noch in Höhe des Eigenrisikos) |
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Bei
Ausschnitten (Factoring nur im In- oder Ausland; mit namentlich benannten
Kunden etc.) bleibt der Ausfallschutz der Kreditversicherung in vollem
Umfang bestehen |
 |
Einsparung
von Kreditauskunftsgebühren bei dem Factor. |
Factoring
in Deutschland nach Branchen
Industrie
Automobilzulieferer, Bekleidung, Chemische Industrie, Energieversorger
(Stadtwerke), Elektrotechnik, Elektronische Medien (Ton- u. Bildträger),
Glas- / Porzellanherstellung, Holzverarbeitung, Kunststoffverarbeitung,
Lederwarenverarbeitung, Möbel, Maschinenbau, Medizintechnik, Metallverarbeitung,
Nahrungs- / Genussmittel, Papierverarbeitung, Textilverarbeitung, Spielwaren.
Großhandel
Baustoffe, Installationsbedarf, Bekleidung, Eisen, Metallwaren, Elektrotechnische
Erzeugnisse, Geschenkartikel, Haushaltgeräte, Medizinische Geräte, Nahrungs-
u. Genussmittel.
Dienstleistungssektor
Autovermietung, Private Verkehrsunternehmen, Filmverleih, Software-Unternehmen
(Standardsoftware).
Factoring
und seine wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Umsetzung
Factorables
Grundgeschäft Voraussetzungen der Standard-Factoringverfahren
Nicht
factorables Grundgeschäft
Individualsoftware, Individualanfertigungen, Projektgeschäfte, Teilzahlungen
(Aktionsware), VOB-Geschäfte, Werkzeugrechnungen vor der Abnahme (Großmaschinen,
Formenbau, Zahlungen in Tranchen oder Raten), Gemeinsames Kontokorrent
bei Gegengeschäften, Vorkasse, Direktzahlungen bei Lieferung, Pro-forma-Rechnungen,
Speditionsinkasso und Waren gegen Barzahlung bei Lieferung.
Bedingt
factorables Grundgeschäft
Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung zur Rechnungsbegleichung
beim Abnehmer, Gegengeschäfte, Dienstleistungsgeschäft, Lohnveredelung,
Streckengeschäfte/ Strecken-handel, Versand von Waren/ Versendungskauf,
Werkzeugrechnungen (nur bei bereits erfolgter Abnahme und vereinbarter
Einmalzahlung), Konsignationslager/ Konsignationsge-schäft, Kommissionslager/
Kommissionsgeschäft
Standard-Factoring
 |
Mindestumsatz
des Unternehmens von ca. 250 Tsd. Euro p.a. |
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Kleinere
Unternehmen bedingt, wenn rasches Wachstum dokumentiert werden kann
(z.B. durch Business-Plan) |
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Abnehmer
sind ausschließlich gewerbliche Kunden |
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Mindestens
eine unterschriebene Bilanz oder ein aussagefähiger Status kann vorgelegt
werden |
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Creditreform
Rating besser als 300 (z.B. schlechte Zahlweise - prüft Factor) |
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Aktuelle
Bankauskünfte enthalten keine Negativmerkmale (z.B. Scheckretouren) |
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Grundsätzlich
alle Branchen, aber Einschränkungen und Einzelfallprüfung bei: Baubranche,
Maschinenbau, Leasing, Speditionen, bei Auftragsweitergabe an Subunternehmer. |
Inhouse-Factoring
 |
Mittelständische-
und Großunternehmen - mindestens drei Jahre alt |
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Creditreform
Rating bis 250 (prüft Factor) |
 |
Bankauskünfte
enthalten keine Negativmerkmale |
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Alle
Branchen, sofern für Factoring geeignet. |
Welche
Forderungen werden in der Regel vom Factor nicht angekauft?
 |
Forderungen
mit Laufzeiten länger als 90 Tage im Inland |
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Forderungen
mit Laufzeiten länger als 180 Tage im Ausland |
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VOB-Forderungen |
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Abschlagszahlungen |
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Gewährleistung,
wenn länger als die gesetzliche |
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Leasingforderungen |
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Auftragsfinanzierungen |
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Fällige
Forderungen und Titel |
Bilanzielle
Anforderungen an das Unternehmen beim Standard-Factoring
 |
Ausreichende
Eigenkapitalquote (haftend) |
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Positives
Geschäftsergebnis |
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Bei
nicht ausreichenden Eigenkapitalverhältnissen: Werthaltiger Vertragsbeitritt,
Darlehensbelassungserklärungen |
 |
Können
Eigenkapitalverhältnisse zunächst nicht den Anforderungen entsprechend
hergestellt werden, dann: Gesunde Ertragslage, Planzahlen, die gesunde
Ertragserwartung dokumentieren in Verbindung mit schriftlicher Erklärung,
dass zukünftig Gewinne im Unternehmen verbleiben, bis erforderliche
Eigenkapitalverhältnisse hergestellt sind. |
Bilanzielle
Anforderungen an das Unternehmen beim Inhouse-Factoring
 |
Gute
Eigenkapitalquote (haftend) |
 |
Gesunde
Ertragslage |
 |
Entsprechen
Eigenkapitalverhältnisse nicht den Anforderungen (jedoch nicht negativ),
sind diese herzustellen durch: Werthaltigen Vertragsbeitritt, Darlehensbelassungserklärungen |
 |
Können
Eigenkapitalverhältnisse zunächst nicht den Anforderungen entsprechend
hergestellt werden, dann: Sehr starke Ertragslage erforderlich und
Planzahlen, die gesunde Ertragserwartung dokumentieren in Verbindung
mit schriftlicher Erklärung, dass zukünftige Gewinne im Unternehmen
verbleiben, bis erforderliche Eigenkapitalverhältnisse erfüllt sind |
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Debitoren
müssen breite Streuung haben und eine gute Bonität (VC Rating bis
250 / prüft Factor) |
 |
Keine
forderungsgefährdenden Vereinbarungen (Rahmenverträge, Zentralregulierungen,
besondere Garantieleistungen, Bonusvereinbarungen, VOB etc.), es sei
denn, Risikominderung ist möglich. |
Welche
Anforderungen werden an die Debitoren und deren Struktur gestellt?
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Breite
Streuung, keine kopflastigen Risiken bzw. Abhängigkeiten vom einem
Kunden, z.B. mehr als 25 - 30 % Umsatz mit einem Abnehmer |
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Zufrieden
stellende Bonität |
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Kein
Abtretungsverbot; es sei denn, uneingeschränkte Aufhebung durch Debitor
oder Einrichtung eines verpfändeten Kontos ist realisierbar |
 |
Keine
forderungsgefährdenden Vereinbarungen, wie z.B. Rahmenverträge, Zentralregulierung,
Bonusvereinbarung, VOB), es sei denn, Risikominimierung ist möglich. |
Welche
Unterlagen werden vor Vertragsausfertigung zur Prüfung benötigt?
Wenn Heydt,
Reims & Partner eine Factoringausschreibung veranlasst und geeignete Angebote
von Factoringgesellschaften vorgelegt werden, müssen in einem weiteren
Schritt zum Factoringvertrag weitere Unterlagen zur Prüfung für den Kreditausschuss
des Factors zusammengestellt werden:
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Bilanzen
(testiert) der letzten zwei (mindestens ein) Jahre |
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Letzter
konsolidierter Abschluss (testiert mit Anhang - nur falls vorhanden) |
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Aktuellste
BWA |
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Liquiditäts-
und Umsatzplanung |
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Dokumentation
zur Abwicklung des Tagesgeschäftes (Zentralregulierungsverträge, Rahmenverträge,
Konditionsvereinbarungen, Lieferverpflichtungen, Bonivereinbarungen) |
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Organigramm |
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Handelsregisterauszug |
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Offene-Posten-Liste
bzw. Mahnstandsliste (Staffelung nach Fälligkeiten: bis 0 , 1-30,
30-60, 60-90 und über 90 Tage) |
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Debitorenanalyse
(siehe PDF) |
 |
Debitorenliste
mit Stammdaten |
 |
Kreditorenliste
mit Fälligkeiten (Staffelung nach Fälligkeiten: bis 0 , 1-30, 30-60,
60-90 und über 90 Tage) |
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ggf.
Vermögensaufstellung der dem Vertrag beitretenden Gesellschafter |
 |
ggf.
Kreditversicherungsverträge in Kopie |
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ggf.
Limitlisten der Kreditversicherung in Kopie |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
 |
Liefer-
und Zahlungsbedingungen |
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Blankorechnung |
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Auftragsbestätigung
(wenn vorhanden) |
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Packzettel/
Frachtbrief/ Laufzettel (wenn vorhanden) |
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Prospekte
oder Produktbeschreibungen |
Im Einzelfall
können je nach Factoringgesellschaft oder der durchzuführenden Factoringart
bestimmte Zusatzinformationen notwendig sein oder im Laufe der Gespräche
werden. Insofern ist die aufgeführte Liste der einzureichenden Unterlagen
nicht in jedem Fall abschließend.
Kosten
des Factoring
Factoring-Gebühr
Die Factoring-Gebühr ist der Preis, den der Vertragspartner für die
vom Factor zu erbringenden Dienstleistungen (Rechnungsversand, Buchhaltung,
Mahnwesen, Inkasso) und für die Übernahme des 100%igen Ausfallrisikos
zu zahlen hat. Die Factoring-Gebühr, die als Prozentsatz auf den vom Factoring-Verfahren
erfassten Bruttoumsatz ausgedrückt wird, setzt sich aus einem Dienstleistungs-
und Delkredereanteil zusammen. Die vom Factor kalkulierte Factoring-Gebühr
wird im wesentlichen von folgenden Einflussfaktoren bestimmt: Jahresumsatz,
Anzahl der Kunden, Anzahl der Rechnungen, durchschnittliche Rechnungsgröße,
Ausfallerwartungen der Factoringgesellschaft, vereinbarte Zahlungsbedingungen,
Branche, durchschnittliche Forderungslaufzeiten, Struktur des Forderungsbestandes,
Art des Factoring-Vertrages (Standard, Sonderformen).
Zinsen
für den Zeitraum der Bevorschussung
Der Vertragspartner entrichtet für den Zeitraum zwischen Ankauf der
Forderung und dem Eingang der Zahlung des Debitors Zinsen in Höhe des
vereinbarten Zinssatzes. Dieser Zinssatz bewegt sich in der Regel im Rahmen
der Zinskonditionen, die Geschäftsbanken für Kontokorrentkredite berechnen
(beim Factoring in der Regel günstiger). Die Zinsen werden längstens bis
zum Zeitpunkt des im Factoring-Vertrag vereinbarten Eintritts des Delkrederefalles
berechnet. Zinsen werden entweder berechnet auf die vom Factor angekaufte
Bruttoforderung oder auf den vom Factor auf die gezahlten "Vorschuss",
also auf die Bruttoforderung minus Sicherheitseinbehalt. Im ersten Fall
wird der Sicherheitseinbehalt - das Sperrkonto - als Einlage des Anschlusskunden
behandelt, auf der Factor Zinsen zahlt, wenn auch zu einem geringen Zinssatz.
Sonstige
Kosten
In der Regel fallen für die Kosten der Prüfung und Überwachung der
Bonität der Abnehmer an. Ferner kann der Factor zusätzliche Kosten, etwa
für telegrafische Überweisungen, zusätzliche Ausdrucke etc. verlangen.
Es gibt am deutschen Markt auch Anbieter, die eine sog. All-in-Gebühr
anbieten. Am häufigsten wird diese Art der Berechnung bei kleineren Unternehmen
angewandt.
Die
Gesamtkosten bei einem Factoringverfahren können höher sein, wenn . .
.
 |
der
Jahresumsatz niedriger als 2,5 Mio. Euro ist |
 |
mehr
als 800 ständige Kunden beliefert werden |
 |
der
Kreis der "Einmalkäufer" überwiegt |
 |
Spezialartikel
mit nur kleinem Markt verkauft werden |
 |
der
Anschlusskunde eine individuelle Handhabung des Mahnwesens verlangt,
die für den Factor mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist |
 |
häufige
Reklamationen die Zahl der Buchungsvorgänge (Gutschriften) erhöhen |
 |
der
Anschlusskunde nicht nur in Ausnahmefällen Zahlungsziele von mehr
als 60 Tagen oder entsprechende Valuten einräumt, so dass das Risiko
des Factor größer wird |
 |
die
Abnehmer des Anschlusskunden, z.B. branchenbedingt als "schlechte
Zahler" gelten, so dass das Risiko des Factors höher ist. |
Die
Gesamtkosten bei einem Factoringverfahren können niedriger sein,
wenn . . .
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der
Jahresumsatz wesentlich mehr als 2,5 Mio. Euro beträgt |
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weniger
als 800 ständige Kunden beliefert werden, aber dennoch eine ausreichende
Streuung der Risiken gewährleistet ist |
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"Einmalkäufer"
nur selten vorkommen |
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die
Zahl der Reklamationen gering ist, der Bearbeitungsaufwand für die
Verbuchung von Gutschriften und die mit Reklamationen oft verbundene
Korrespondenz nicht ins Gewicht fallen |
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die
Zahlungsmoral der Kunden so gut ist, dass der Sachaufwand für das
Mahnwesen gering ist |
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der
Anschlusskunde die Debitorenbuchhaltung für den Factor führt und diesem
Datenträger in Form von Bändern, Disketten oder DFÜ zur Verfügung
stellt. |
Häufig
gestellte Fragen
1.
Gibt es eine Mindestumsatzgröße für Factoring?
Ja, Unternehmen mit ca. 150 TEuro Jahresumsatz sind Voraussetzung, kleinere
Unternehmen bzw. Neugründungen bedingt ja, wenn ein sehr schnelles Wachstum
aufgezeigt werden kann.
2.
Können Firmenneugründungen Factoring in Anspruch nehmen?
1 bis 2 erfolgreich abgeschlossene Geschäftsjahre sind Voraussetzung für
die Beurteilung des subjektiven Risikos für die Factoringgesellschaften.
Neugründungen dann, wenn z.B. ein qualifizierter Business-Plan vorgelegt
werden kann und die Eigenkapitalquote deutlich überdurchschnittlich ist.
3.
Können auch Forderungen von "privaten" Kunden vom Factor angekauft werden?
Nein, nur von gewerblichen Kunden.
4.
Gibt es Brancheneinschränkungen?
Ja, bei Bau, Maschinenbau, Leasing, Speditionen, Software.
5.
Gibt es Beschränkungen in der Forderungslaufzeit?
Ja, im Inland grundsätzlich nicht länger als 90 Tage, im Ausland grundsätzlich
nicht länger als 180 Tage.
6.
Gibt es gewerbliche Forderungen, die nicht angekauft werden?
Ja, VOB-Forderungen, Abschlagszahlungen, Gewährleistungen, wenn länger
als die gesetzliche, Leasingforderungen, Auftragsfinanzierungen, fällige
Forderungen und Titel.
7.
Können sog. "schlechte" Unternehmen Factoring machen?
Nein, weil ausreichende Eigenkapitalausstattung sowie positive Geschäftsergebnisse
über mehrere Jahre vorliegen müssen. Nur finanziell solide Unternehmen,
mit einer qualifizierten kaufmännischen Führung und erheblichen Entwicklungs-
und Wachstumspotentialen in der Zukunft sind factoringgeeignet.
8.
Muss der Factor jede Forderung ankaufen?
Nein, der Factor kauft nur solvente Kundenforderungen an, für die er auch
eine Rückversicherung (Haftungszusage) bei einem seiner Kreditversicherer
bekommt.
9.
Wie hoch ist die Vorauszahlungsquote in bezug auf die angekauften Forderungen?
Unterschiedlich, zwischen 70% bis 90 % der jeweiligen mit einer Haftungszusage
versehenen Forderung.
10.
Gibt es eine Höchst-Vorauszahlungslinie?
Ja, beim Start eines Factoringverfahrens wird diese festgesetzt. Bei guter
Entwicklung und praktischen Erfahrungen im Factoringverfahren kann diese
bei Bedarf den erhöhten Anforderungen an die Vorauszahlungslinie angepasst
werden.
11.
Ist ein Abtretungsverbot von Forderungen erlaubt?
Nein, vgl. § 354 a HGB.
12.
Was sind die größten Effekte beim Factoring?
Sofortige Liquidität, in der Regel 100% Absicherung im Insolvenzfall und
Entlastung in der Verwaltung der Forderungen bzw. Debitoren.
13.
Lässt sich die Factoringgebühr kostenneutral kalkulieren?
Ja, in der Regel durch die strikte Nutzung von Skontierungsmöglichkeiten
beim Einkauf.
14.
Sind die Zinsen (für die Zeit der Bevorschussung) beim Factor günstiger
als bei meiner Hausbank?
In der Regel ja.
15.
Wie lange dauert die Installierung eines Factoringverfahrens?
In der Regel 1-3 Monate je nach Vorarbeit und Qualität der zur Verfügung
gestellten Unterlagen
16.
Warum ist die Hilfe eines anerkannten Fachmaklers für Factoring sinnvoll?
In Deutschland gibt es zur Zeit etwas mehr als 90 Factoringgesellschaften,
wobei die größten Gesellschaften im deutschen Factoringverband zusammengeschlossen
sind. Alle arbeiten mehr oder weniger etwas anders und nicht alle sind
für bestimmte Branchen, Umsatzgrößen und von ihr eigenen Zielsetzung als
Factoringpartner für bestimmte Unternehmen geeignet bzw. ungeeignet. Jeder
Unternehmer muss für sich entscheiden, ob er alles selbst machen will
und kann oder sich temporär eine qualifizierte Hilfe ins Unternehmen holt.
17.
Was kostet die Hilfe eines anerkannten Fachmaklers für Factoring?
Die Kosten für den Fachmakler sind in der Factoringgebühr enthalten. Diese
werden aber nicht dazu addiert, sondern sind Teil der sowieso anfallenden
Vertriebskosten der Factoringgesellschaften. Dem Factor ist es mehr oder
weniger gleich, ob er die Vertriebskosten an den eigenen Vertrieb oder
den Fachmakler weiterleitet. Wichtig ist, dass nur bei Erfolg der Vermittlung
eine Courtage an den Fachmakler gezahlt wird. Insofern steht auch für
den Fachmakler der Erfolg des Unternehmens, d.h. die Vermittlung eines
Factoringverfahrens im Vordergrund.
18.
Wird die Factoringgebühr durch den qualifizierten Fachmakler teurer als
ohne Fachmakler?
Nein, weil die Factoringgesellschaften wissen, dass der qualifizierte
Fachmakler auf Grund seiner Tätigkeit Marktübersicht besitzt und deshalb
bereits im Erstangebot Äußerstkonditionen kalkuliert.
19.
Wie wichtig ist die Höhe der Factoringgebühr?
Der Preis einer Ware oder Dienstleistung spielt immer dann die wichtigste
Rolle, wenn sich mehrere Anbieter vorbehaltlos um das Unternehmen bemühen
und mit diesem zusammenarbeiten möchten. Aber der Billigste ist noch lange
nicht der Günstigste. Gerade beim Factoring sollten andere Kriterien eine
herausragende Rolle spielen, wie z.B.: wie geht der Factor mit "meinen"
Kunden um oder wie verhält sich der Factor in einer Krisensituation!
20.
Wie lange bleibt der qualifizierte Fachmakler mein Ansprechpartner?
Grundsätzlich so lange, wie das Factoringverfahren in Anspruch genommen
wird. Nach unseren Erfahrungen kommt es immer wieder, auch bei schon länger
laufenden Factoringverträgen, zu Störungen im Betriebsablauf, die einer
Klärung bedürfen. Gerade in kritischen Situationen ist es meistens die
Aufgabe des qualifizierten Fachmaklers akzeptable Lösungen für alle Beteiligten
aufzuzeigen.
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