über Factoring

Factoring allgemein
Definition und Begriffserklärungen - Beteiligte
Die Wahl des Factors in Deutschland
Was bedeutet Factoring?
Ausgewählte Factoringarten im Überblick
Factoring in Deutschland nach Branchen

Factoring und seine wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Umsetzung
Factorables Grundgeschäft und Voraussetzungen der Standard-Factoringverfahren

Kosten des Factoring
Entstehende Kosten bei einem Factoringverfahren

Häufig gestellte Fragen

 

Factoring allgemein

Factoring - Definition und Begriffserklärungen - Beteiligte
Unter Factoring wird im folgenden der laufende Ankauf von kurzfristigen, zukünftigen Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen aufgrund längerfristiger Vereinbarungen sowie deren Verwaltung (Debitorenbuchführung, Mahn-, Inkassowesen) verstanden. Diese Definition weist bereits auf den entscheidenden Punkt hin: Factoring ist ein Kaufgeschäft und kein Kreditgeschäft. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich demnach in den Paragraphen 433, 437 und 438 BGB nebst 398 BGB und den Paragraphen 18 und 19 KWG. Die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes sind nur für Factoringgesellschaften relevant, die einen Bankstatus haben. Grundlage der Beziehung zwischen den Factoringgesellschaften und dem Kunden ist der auf der vorgenannten Basis geschlossene Factoring-Vertrag. Der Anschlusskunde verpflichtet sich, seine Forderungen zum Kauf anzubieten und zur Erfüllung an den Factor abzutreten. Der Factor verpflichtet sich, das Angebot anzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Dieser Wechsel zwischen Angebots- und Ankaufspflicht charakterisiert Factoring als Kaufgeschäft. Gegen diese kaufrechtliche Einordnung spricht nicht, dass es sich in wirtschaftlicher Hinsicht um ein Finanzierungsgeschäft handelt, also um Kapitalüberlassung auf Zeit. Charakteristisch bei echtem Factoring ist, dass das Factoringgesellschaft (Factor) Finanzierung, Ausfallrisiko, i.d.R. Führung der Debitorenkonten einschließlich Inkasso und Mahnwesen übernimmt und die Forderung grundsätzlich offen abgetreten wird. Der Forderungsverkäufer wird auch Anschlusskunde, Anschlussfirma, Klient, Zedent oder Anwender genannt. Der Forderungskäufer ist der Factor, gelegentlich auch Zessionar bezeichnet. Der Schuldner wird Kunde, Auftraggeber, Debitor oder Drittschuldner genannt. Das unechte Factoring ist dadurch gekennzeichnet, dass das Risiko des Ausfalls der erworbenen Forderungen (= Delkredererisiko) beim Anschlusskunden verbleibt. Der Anschlusskunde haftet allerdings gem. § 437 BGB weiter für den rechtlichen Bestand der Forderung (= Veritätshaftung)

Beteiligte bei Factoring
An jedem Factoringgeschäft sind mindestens drei Partner beteiligt. Factoringgesellschaft, Anschlusskunde der Factoringgesellschaft (Forderungsverkäufer) und der Abnehmer (Debitor)

Die Wahl des Factors in Deutschland
In Deutschland gibt es derzeit über 120 Factoringgesellschaften. Der größte Teil des Factoringumsatzes in Deutschland wird von den Gesellschaften getragen, die in den zwei in Deutschland tätigen Factoringverbänden zusammengeschlossen sind. Auf Grund der Vielzahl der Factoringgesellschaften in Deutschland mit den jeweils unterschiedlichsten Ansätzen nach Branchen, Umsatzgrößen etc. ergibt sich nach unseren heutigen Erkenntnissen, weit über 100 verschiedene Angebotsalternativen, unter denen der Anschlusskunde rein "theoretisch" auswählen könnte. Factoring-Verbindungen sind nicht nur aus der Sicht des Factors auf längere Dauer angelegt. Auch der Anschlusskunde, der nicht nur sein Finanzierungskonzept, sondern auch die Organisation des administrativen Bereiches seines Unternehmens auf die Kooperation ausgerichtet hat, geht eine Verbindung ein, aus der er sich nur schwer wieder lösen kann. Der Anschlusskunde steht vor dem schwierigen Problem des Vergleichs der Preise und Leistungen. Die Factoringgesellschaft, die das auf den ersten Blick als besonders günstig erscheinenden Angebot abgegeben hat, kann nach sich bei sorgfältiger Prüfung des vorliegenden Angebotes im Hinblick auf die individuellen Voraussetzungen des Anschlusskunden, als das durchaus teuerste erweisen.

 

Was bedeutet Factoring?

 

Liquidität

Sofortige Liquidität durch Auszahlung, i.d.R. zwischen 75 % - 90 %, der jeweilig angekauften Rechnungsbeträge im Rahmen der gezeichneten Limite der Debitoren
Zusätzliche Ertragsmöglichkeiten (Boni, Mengenrabatt, Sonderkonditionen)
Teilabbau der Bankverbindlichkeiten (freie Linien)
Bilanzverkürzung - Stärkung Eigenkapital
Gewerbesteuereinsparungen - Verringerung der Dauerschuldzinsen
Verbesserung des Bonitätsbildes des eigenen Unternehmens
Bessere Verhandlungsposition bei der Bank - durch besseres Rating
Keine Beschränkung der Umsatzausweitung - umsatzkongruente Finanzierung
Die Gewährung von längeren Zahlungszielen kann geprüft werden
Rentabilitätsverbesserung infolge Erhöhung der Umschlaggeschwindigkeit des Geldes

 

100 %-ige Risikoabsicherung

Kein Forderungsausfall
Garantierte Zahlung - i.d.R. 120 Tage nach Forderungsfälligkeit
Keine Nachweispflicht über die Zahlungsfähigkeit der Abnehmer
Optimale Informationen über Bonität der Debitoren
Rechtsverfolgung durch den Factor (In- und Ausland)
Keine Akkreditive erforderlich - Einsparung der Akkreditivkosten
Steuerungsmöglichkeiten für ein ausgewogenes Kundenportfolio
Verringertes Produktionsrisiko

 

Dienstleistung durch den Faktor - Entlastung auf der Verwaltungsseite

Debitorenbuchhaltung beim Factor
Einholen von Auskünften durch Factor
Bonitätsbeurteilung der Abnehmer durch Factor
Debitorenüberwachung durch Factor
Kurzfristige Info bei verschlechternder Zahlungsweise der Debitoren durch Factor
Mahnwesen in Abstimmung mit Ihnen durch Factor
Statistiken - Offene Postenliste - Kontoauszüge durch Factor
Rechnungsversand im Standardverfahren durch Factor
Anfallende Korrespondenz und Telefonate in der entsprechenden Fremdsprache
Rechtliches Know-how, insbesondere im Auslandsgeschäft

 

Ausgewählte Factoringarten im Überblick

 

Standard-Factoring

Forderungsverwaltung (Rechnungsversand, Debitorenbuchhaltung, Mahn- u. Inkassowesen) durch den Factor
Debitoren sind über die Abtretung informiert - offenes Verfahren
Debitoren zahlen ausschließlich mit schuldbefreiender Wirkung an Factor
Rechnungen / Gutschriften werden einzeln eingereicht als Kopie oder über DFÜ
Vorauszahlungsquote auf die gezeichneten Limite bis zu 90% Debitorenrisikoübernahme i.d.R. bis zu 100% - echtes Factoring

 

Inhouse-Factoring

Forderungsverwaltung (Rechnungsversand, Debitorenbuchhaltung, Mahn- u. Inkassowesen) bleibt beim Anschlusskunden
Debitoren sind über Abtretung informiert - offenes Verfahren
Debitoren sind nicht über Abtretung informiert - stilles Verfahren
Debitoren zahlen wie bisher an Anschlusskunden - jedoch verpfändetes Konto
Rechnung / Gutschriften werden einzeln eingereicht als Kopie oder per Datenfernübertragung (DFÜ)
Vorauszahlungsquote 90 % (Regelfall)
Debitorenrisikoübernahme i.d.R. bis zu 100 % - echtes Factoring

 

Kombi-Factoring

Factoring wird auf vorhandenen Kreditversicherungsvertrag aufgesetzt.
Nutzen des Kombi-Verfahrens für den Kunden: Abschlag (Debitorenrisiko) bei der Factoring-Gebühr
Bonitätsprüfung der Debitoren ist bereits durch Kreditversicherer erfolgt (Prüfung durch Factor nur noch in Höhe des Eigenrisikos)
Bei Ausschnitten (Factoring nur im In- oder Ausland; mit namentlich benannten Kunden etc.) bleibt der Ausfallschutz der Kreditversicherung in vollem Umfang bestehen
Einsparung von Kreditauskunftsgebühren bei dem Factor.

 

 

Factoring in Deutschland nach Branchen

Industrie
Automobilzulieferer, Bekleidung, Chemische Industrie, Energieversorger (Stadtwerke), Elektrotechnik, Elektronische Medien (Ton- u. Bildträger), Glas- / Porzellanherstellung, Holzverarbeitung, Kunststoffverarbeitung, Lederwarenverarbeitung, Möbel, Maschinenbau, Medizintechnik, Metallverarbeitung, Nahrungs- / Genussmittel, Papierverarbeitung, Textilverarbeitung, Spielwaren.

Großhandel
Baustoffe, Installationsbedarf, Bekleidung, Eisen, Metallwaren, Elektrotechnische Erzeugnisse, Geschenkartikel, Haushaltgeräte, Medizinische Geräte, Nahrungs- u. Genussmittel.

Dienstleistungssektor
Autovermietung, Private Verkehrsunternehmen, Filmverleih, Software-Unternehmen (Standardsoftware).

 

Factoring und seine wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Umsetzung

Factorables Grundgeschäft Voraussetzungen der Standard-Factoringverfahren

Nicht factorables Grundgeschäft
Individualsoftware, Individualanfertigungen, Projektgeschäfte, Teilzahlungen (Aktionsware), VOB-Geschäfte, Werkzeugrechnungen vor der Abnahme (Großmaschinen, Formenbau, Zahlungen in Tranchen oder Raten), Gemeinsames Kontokorrent bei Gegengeschäften, Vorkasse, Direktzahlungen bei Lieferung, Pro-forma-Rechnungen, Speditionsinkasso und Waren gegen Barzahlung bei Lieferung.

Bedingt factorables Grundgeschäft
Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung zur Rechnungsbegleichung beim Abnehmer, Gegengeschäfte, Dienstleistungsgeschäft, Lohnveredelung, Streckengeschäfte/ Strecken-handel, Versand von Waren/ Versendungskauf, Werkzeugrechnungen (nur bei bereits erfolgter Abnahme und vereinbarter Einmalzahlung), Konsignationslager/ Konsignationsge-schäft, Kommissionslager/ Kommissionsgeschäft

 

Standard-Factoring

Mindestumsatz des Unternehmens von ca. 250 Tsd. Euro p.a.
Kleinere Unternehmen bedingt, wenn rasches Wachstum dokumentiert werden kann (z.B. durch Business-Plan)
Abnehmer sind ausschließlich gewerbliche Kunden
Mindestens eine unterschriebene Bilanz oder ein aussagefähiger Status kann vorgelegt werden
Creditreform Rating besser als 300 (z.B. schlechte Zahlweise - prüft Factor)
Aktuelle Bankauskünfte enthalten keine Negativmerkmale (z.B. Scheckretouren)
Grundsätzlich alle Branchen, aber Einschränkungen und Einzelfallprüfung bei: Baubranche, Maschinenbau, Leasing, Speditionen, bei Auftragsweitergabe an Subunternehmer.

 

Inhouse-Factoring

Mittelständische- und Großunternehmen - mindestens drei Jahre alt
Creditreform Rating bis 250 (prüft Factor)
Bankauskünfte enthalten keine Negativmerkmale
Alle Branchen, sofern für Factoring geeignet.

 

Welche Forderungen werden in der Regel vom Factor nicht angekauft?

Forderungen mit Laufzeiten länger als 90 Tage im Inland
Forderungen mit Laufzeiten länger als 180 Tage im Ausland
VOB-Forderungen
Abschlagszahlungen
Gewährleistung, wenn länger als die gesetzliche
Leasingforderungen
Auftragsfinanzierungen
Fällige Forderungen und Titel


Bilanzielle Anforderungen an das Unternehmen beim Standard-Factoring

Ausreichende Eigenkapitalquote (haftend)
Positives Geschäftsergebnis
Bei nicht ausreichenden Eigenkapitalverhältnissen: Werthaltiger Vertragsbeitritt, Darlehensbelassungserklärungen
Können Eigenkapitalverhältnisse zunächst nicht den Anforderungen entsprechend hergestellt werden, dann: Gesunde Ertragslage, Planzahlen, die gesunde Ertragserwartung dokumentieren in Verbindung mit schriftlicher Erklärung, dass zukünftig Gewinne im Unternehmen verbleiben, bis erforderliche Eigenkapitalverhältnisse hergestellt sind.


Bilanzielle Anforderungen an das Unternehmen beim Inhouse-Factoring

Gute Eigenkapitalquote (haftend)
Gesunde Ertragslage
Entsprechen Eigenkapitalverhältnisse nicht den Anforderungen (jedoch nicht negativ), sind diese herzustellen durch: Werthaltigen Vertragsbeitritt, Darlehensbelassungserklärungen
Können Eigenkapitalverhältnisse zunächst nicht den Anforderungen entsprechend hergestellt werden, dann: Sehr starke Ertragslage erforderlich und Planzahlen, die gesunde Ertragserwartung dokumentieren in Verbindung mit schriftlicher Erklärung, dass zukünftige Gewinne im Unternehmen verbleiben, bis erforderliche Eigenkapitalverhältnisse erfüllt sind
Debitoren müssen breite Streuung haben und eine gute Bonität (VC Rating bis 250 / prüft Factor)
Keine forderungsgefährdenden Vereinbarungen (Rahmenverträge, Zentralregulierungen, besondere Garantieleistungen, Bonusvereinbarungen, VOB etc.), es sei denn, Risikominderung ist möglich.


Welche Anforderungen werden an die Debitoren und deren Struktur gestellt?

Breite Streuung, keine kopflastigen Risiken bzw. Abhängigkeiten vom einem Kunden, z.B. mehr als 25 - 30 % Umsatz mit einem Abnehmer
Zufrieden stellende Bonität
Kein Abtretungsverbot; es sei denn, uneingeschränkte Aufhebung durch Debitor oder Einrichtung eines verpfändeten Kontos ist realisierbar
Keine forderungsgefährdenden Vereinbarungen, wie z.B. Rahmenverträge, Zentralregulierung, Bonusvereinbarung, VOB), es sei denn, Risikominimierung ist möglich.


Welche Unterlagen werden vor Vertragsausfertigung zur Prüfung benötigt?

Wenn Heydt, Reims & Partner eine Factoringausschreibung veranlasst und geeignete Angebote von Factoringgesellschaften vorgelegt werden, müssen in einem weiteren Schritt zum Factoringvertrag weitere Unterlagen zur Prüfung für den Kreditausschuss des Factors zusammengestellt werden:

Bilanzen (testiert) der letzten zwei (mindestens ein) Jahre
Letzter konsolidierter Abschluss (testiert mit Anhang - nur falls vorhanden)
Aktuellste BWA
Liquiditäts- und Umsatzplanung
Dokumentation zur Abwicklung des Tagesgeschäftes (Zentralregulierungsverträge, Rahmenverträge, Konditionsvereinbarungen, Lieferverpflichtungen, Bonivereinbarungen)
Organigramm
Handelsregisterauszug
Offene-Posten-Liste bzw. Mahnstandsliste (Staffelung nach Fälligkeiten: bis 0 , 1-30, 30-60, 60-90 und über 90 Tage)
Debitorenanalyse (siehe PDF)
Debitorenliste mit Stammdaten
Kreditorenliste mit Fälligkeiten (Staffelung nach Fälligkeiten: bis 0 , 1-30, 30-60, 60-90 und über 90 Tage)
ggf. Vermögensaufstellung der dem Vertrag beitretenden Gesellschafter
ggf. Kreditversicherungsverträge in Kopie
ggf. Limitlisten der Kreditversicherung in Kopie
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Blankorechnung
Auftragsbestätigung (wenn vorhanden)
Packzettel/ Frachtbrief/ Laufzettel (wenn vorhanden)
Prospekte oder Produktbeschreibungen

Im Einzelfall können je nach Factoringgesellschaft oder der durchzuführenden Factoringart bestimmte Zusatzinformationen notwendig sein oder im Laufe der Gespräche werden. Insofern ist die aufgeführte Liste der einzureichenden Unterlagen nicht in jedem Fall abschließend.

 

Kosten des Factoring

Factoring-Gebühr
Die Factoring-Gebühr ist der Preis, den der Vertragspartner für die vom Factor zu erbringenden Dienstleistungen (Rechnungsversand, Buchhaltung, Mahnwesen, Inkasso) und für die Übernahme des 100%igen Ausfallrisikos zu zahlen hat. Die Factoring-Gebühr, die als Prozentsatz auf den vom Factoring-Verfahren erfassten Bruttoumsatz ausgedrückt wird, setzt sich aus einem Dienstleistungs- und Delkredereanteil zusammen. Die vom Factor kalkulierte Factoring-Gebühr wird im wesentlichen von folgenden Einflussfaktoren bestimmt: Jahresumsatz, Anzahl der Kunden, Anzahl der Rechnungen, durchschnittliche Rechnungsgröße, Ausfallerwartungen der Factoringgesellschaft, vereinbarte Zahlungsbedingungen, Branche, durchschnittliche Forderungslaufzeiten, Struktur des Forderungsbestandes, Art des Factoring-Vertrages (Standard, Sonderformen).

Zinsen für den Zeitraum der Bevorschussung
Der Vertragspartner entrichtet für den Zeitraum zwischen Ankauf der Forderung und dem Eingang der Zahlung des Debitors Zinsen in Höhe des vereinbarten Zinssatzes. Dieser Zinssatz bewegt sich in der Regel im Rahmen der Zinskonditionen, die Geschäftsbanken für Kontokorrentkredite berechnen (beim Factoring in der Regel günstiger). Die Zinsen werden längstens bis zum Zeitpunkt des im Factoring-Vertrag vereinbarten Eintritts des Delkrederefalles berechnet. Zinsen werden entweder berechnet auf die vom Factor angekaufte Bruttoforderung oder auf den vom Factor auf die gezahlten "Vorschuss", also auf die Bruttoforderung minus Sicherheitseinbehalt. Im ersten Fall wird der Sicherheitseinbehalt - das Sperrkonto - als Einlage des Anschlusskunden behandelt, auf der Factor Zinsen zahlt, wenn auch zu einem geringen Zinssatz.

Sonstige Kosten
In der Regel fallen für die Kosten der Prüfung und Überwachung der Bonität der Abnehmer an. Ferner kann der Factor zusätzliche Kosten, etwa für telegrafische Überweisungen, zusätzliche Ausdrucke etc. verlangen. Es gibt am deutschen Markt auch Anbieter, die eine sog. All-in-Gebühr anbieten. Am häufigsten wird diese Art der Berechnung bei kleineren Unternehmen angewandt.

Die Gesamtkosten bei einem Factoringverfahren können höher sein, wenn . . .

der Jahresumsatz niedriger als 2,5 Mio. Euro ist
mehr als 800 ständige Kunden beliefert werden
der Kreis der "Einmalkäufer" überwiegt
Spezialartikel mit nur kleinem Markt verkauft werden
der Anschlusskunde eine individuelle Handhabung des Mahnwesens verlangt, die für den Factor mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist
häufige Reklamationen die Zahl der Buchungsvorgänge (Gutschriften) erhöhen
der Anschlusskunde nicht nur in Ausnahmefällen Zahlungsziele von mehr als 60 Tagen oder entsprechende Valuten einräumt, so dass das Risiko des Factor größer wird
die Abnehmer des Anschlusskunden, z.B. branchenbedingt als "schlechte Zahler" gelten, so dass das Risiko des Factors höher ist.

 

Die Gesamtkosten bei einem Factoringverfahren können niedriger sein, wenn . . .

der Jahresumsatz wesentlich mehr als 2,5 Mio. Euro beträgt
weniger als 800 ständige Kunden beliefert werden, aber dennoch eine ausreichende Streuung der Risiken gewährleistet ist
"Einmalkäufer" nur selten vorkommen
die Zahl der Reklamationen gering ist, der Bearbeitungsaufwand für die Verbuchung von Gutschriften und die mit Reklamationen oft verbundene Korrespondenz nicht ins Gewicht fallen
die Zahlungsmoral der Kunden so gut ist, dass der Sachaufwand für das Mahnwesen gering ist
der Anschlusskunde die Debitorenbuchhaltung für den Factor führt und diesem Datenträger in Form von Bändern, Disketten oder DFÜ zur Verfügung stellt.

 

Häufig gestellte Fragen

1. Gibt es eine Mindestumsatzgröße für Factoring?
Ja, Unternehmen mit ca. 150 TEuro Jahresumsatz sind Voraussetzung, kleinere Unternehmen bzw. Neugründungen bedingt ja, wenn ein sehr schnelles Wachstum aufgezeigt werden kann.

2. Können Firmenneugründungen Factoring in Anspruch nehmen?
1 bis 2 erfolgreich abgeschlossene Geschäftsjahre sind Voraussetzung für die Beurteilung des subjektiven Risikos für die Factoringgesellschaften. Neugründungen dann, wenn z.B. ein qualifizierter Business-Plan vorgelegt werden kann und die Eigenkapitalquote deutlich überdurchschnittlich ist.

3. Können auch Forderungen von "privaten" Kunden vom Factor angekauft werden?
Nein, nur von gewerblichen Kunden.

4. Gibt es Brancheneinschränkungen?
Ja, bei Bau, Maschinenbau, Leasing, Speditionen, Software.

5. Gibt es Beschränkungen in der Forderungslaufzeit?
Ja, im Inland grundsätzlich nicht länger als 90 Tage, im Ausland grundsätzlich nicht länger als 180 Tage.

6. Gibt es gewerbliche Forderungen, die nicht angekauft werden?
Ja, VOB-Forderungen, Abschlagszahlungen, Gewährleistungen, wenn länger als die gesetzliche, Leasingforderungen, Auftragsfinanzierungen, fällige Forderungen und Titel.

7. Können sog. "schlechte" Unternehmen Factoring machen?
Nein, weil ausreichende Eigenkapitalausstattung sowie positive Geschäftsergebnisse über mehrere Jahre vorliegen müssen. Nur finanziell solide Unternehmen, mit einer qualifizierten kaufmännischen Führung und erheblichen Entwicklungs- und Wachstumspotentialen in der Zukunft sind factoringgeeignet.

8. Muss der Factor jede Forderung ankaufen?
Nein, der Factor kauft nur solvente Kundenforderungen an, für die er auch eine Rückversicherung (Haftungszusage) bei einem seiner Kreditversicherer bekommt.

9. Wie hoch ist die Vorauszahlungsquote in bezug auf die angekauften Forderungen?
Unterschiedlich, zwischen 70% bis 90 % der jeweiligen mit einer Haftungszusage versehenen Forderung.

10. Gibt es eine Höchst-Vorauszahlungslinie?
Ja, beim Start eines Factoringverfahrens wird diese festgesetzt. Bei guter Entwicklung und praktischen Erfahrungen im Factoringverfahren kann diese bei Bedarf den erhöhten Anforderungen an die Vorauszahlungslinie angepasst werden.

11. Ist ein Abtretungsverbot von Forderungen erlaubt?
Nein, vgl. § 354 a HGB.

12. Was sind die größten Effekte beim Factoring?
Sofortige Liquidität, in der Regel 100% Absicherung im Insolvenzfall und Entlastung in der Verwaltung der Forderungen bzw. Debitoren.

13. Lässt sich die Factoringgebühr kostenneutral kalkulieren?
Ja, in der Regel durch die strikte Nutzung von Skontierungsmöglichkeiten beim Einkauf.

14. Sind die Zinsen (für die Zeit der Bevorschussung) beim Factor günstiger als bei meiner Hausbank?
In der Regel ja.

15. Wie lange dauert die Installierung eines Factoringverfahrens?
In der Regel 1-3 Monate je nach Vorarbeit und Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen

16. Warum ist die Hilfe eines anerkannten Fachmaklers für Factoring sinnvoll?
In Deutschland gibt es zur Zeit etwas mehr als 90 Factoringgesellschaften, wobei die größten Gesellschaften im deutschen Factoringverband zusammengeschlossen sind. Alle arbeiten mehr oder weniger etwas anders und nicht alle sind für bestimmte Branchen, Umsatzgrößen und von ihr eigenen Zielsetzung als Factoringpartner für bestimmte Unternehmen geeignet bzw. ungeeignet. Jeder Unternehmer muss für sich entscheiden, ob er alles selbst machen will und kann oder sich temporär eine qualifizierte Hilfe ins Unternehmen holt.

17. Was kostet die Hilfe eines anerkannten Fachmaklers für Factoring?
Die Kosten für den Fachmakler sind in der Factoringgebühr enthalten. Diese werden aber nicht dazu addiert, sondern sind Teil der sowieso anfallenden Vertriebskosten der Factoringgesellschaften. Dem Factor ist es mehr oder weniger gleich, ob er die Vertriebskosten an den eigenen Vertrieb oder den Fachmakler weiterleitet. Wichtig ist, dass nur bei Erfolg der Vermittlung eine Courtage an den Fachmakler gezahlt wird. Insofern steht auch für den Fachmakler der Erfolg des Unternehmens, d.h. die Vermittlung eines Factoringverfahrens im Vordergrund.

18. Wird die Factoringgebühr durch den qualifizierten Fachmakler teurer als ohne Fachmakler?
Nein, weil die Factoringgesellschaften wissen, dass der qualifizierte Fachmakler auf Grund seiner Tätigkeit Marktübersicht besitzt und deshalb bereits im Erstangebot Äußerstkonditionen kalkuliert.

19. Wie wichtig ist die Höhe der Factoringgebühr?
Der Preis einer Ware oder Dienstleistung spielt immer dann die wichtigste Rolle, wenn sich mehrere Anbieter vorbehaltlos um das Unternehmen bemühen und mit diesem zusammenarbeiten möchten. Aber der Billigste ist noch lange nicht der Günstigste. Gerade beim Factoring sollten andere Kriterien eine herausragende Rolle spielen, wie z.B.: wie geht der Factor mit "meinen" Kunden um oder wie verhält sich der Factor in einer Krisensituation!

20. Wie lange bleibt der qualifizierte Fachmakler mein Ansprechpartner?
Grundsätzlich so lange, wie das Factoringverfahren in Anspruch genommen wird. Nach unseren Erfahrungen kommt es immer wieder, auch bei schon länger laufenden Factoringverträgen, zu Störungen im Betriebsablauf, die einer Klärung bedürfen. Gerade in kritischen Situationen ist es meistens die Aufgabe des qualifizierten Fachmaklers akzeptable Lösungen für alle Beteiligten aufzuzeigen.